Hartz IV: Geringer Lottogewinn wird angerechnet

Hartz IV: Geringer Lottogewinn wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet 

Während Lottogewinne in Deutschland steuerfrei sind, müssen Hartz IV Bezieher den Lotteriegewinn wieder abgeben. Das gilt auch dann, wenn der Gewinn eigentlich relativ gering ist. Das urteilte das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit das bereits gefällte Urteil des Sozialgerichts in Detmold.

Ist der Lotteriegewinn auch noch so gering, Hartz IV Betroffene müssen den gewonnenen Betrag beim zuständigen Jobcenter melden.
Demnach wird der Gewinn vom darauffolgenden Hartz-IV Regelsatz wieder abgezogen. Das gilt auf alle Gewinne, die durch eine Teilnahme am Glücksspiel erzielt wurden. Jeder Betrag mindere damit den Bezug von Sozialleistungen, betonten die Richter in dem heute veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Damit bestätigte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts Detmolds (Aktenzeichen: L 19 AS 77/09).

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