WIE WURDEN DIE HARTZ IV REGELLEISTUNGEN BERECHNET


Wie wurden die Regelbedarfe von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bei Hartz IV berechnet?

In der aktuellen Debatte um die Hartz IV Regelleistungen von Kinder und Jugendlichen behauptet die Bundesregierung, die Regelbedarf wären angeblich im Zuge der Schaffung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) hinreichend und bedarfsgerecht berechnet worden. Kaum aber in der Öffentlichtkeit ist bekannt, mit welchen Beträgen die Regelleistungen zusammen gerechnet wurden. Wir dokumentieren hiermit einen Auszug des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 24 März 2011 (BGBl. I S. 453).


Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 Satz 2 Nummer 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen der Sonderauswertung für den Regelbedarf berücksichtigt (regelbedarfsrelevant):


Ein-Personen-Haushalte:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
Bekleidung und Schuhe 30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände) 27,41 Euro
Gesundheitspflege 15,55 Euro
Verkehr 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung 31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96 Euro
Bildung 1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen 26,50 Euro
Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach Absatz 1 beträgt Gesamt 361,81 Euro.

Von den Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte nach § 4 Satz 2 Nummer 2 werden bei Kindern und Jugendlichen folgende Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtigt (§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte):


Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 78,67 Euro
Bekleidung und Schuhe: 31,18 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 7,04 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 13,64 Euro Abteilung 6 (Gesundheitspflege) 6,09 Euro
Verkehr: 11,79 Euro
Nachrichtenübermittlung: 15,75 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 35,93 Euro
Bildung: 0,98 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 1,44 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen: 9,18 Euro
Gesamt: 211,69 Euro


Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 96,55 Euro
Bekleidung und Schuhe: 33,32 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 11,07 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände): 11,77 Euro
Gesundheitspflege: 4,95 Euro
Verkehr: 14,00 Euro
Nachrichtenübermittlung: 15,35 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 41,33 Euro
Bildung: 1,16 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 3,51 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen: 7,31 Euro
Gesamt: 240,32 Euro 

Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 124,02 Euro
Bekleidung und Schuhe 37,21 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 15,34 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 14,72 Euro
Gesundheitspflege 6,56 Euro
Verkehr 12,62 Euro
Nachrichtenübermittlung 15,79 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 31,41 Euro
Bildung 0,29 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 4,78 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen 10,88 Euro
Gesamt: 273,62 Euro.


Hinweis: Die Beträge sind nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen ALG II Regelleistungen. Diese finden Sie hier: Hartz IV Regelsätze

Kommentare