👎 Esst doch weniger! Endstation: Hartz IV reicht nicht für Bus und Bahn.

jungewelt.de/artikel/336007.esst-doch-weniger.html Aus: Ausgabe vom 14.07.2018, Seite 1 / Titel

Endstation: Hartz IV reicht nicht für Bus und Bahn. Bundesregierung findet, Betroffene könnten umschichten

Von Susan Bonath - Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG)
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Hilfestellung vom Jobcenter? Bus und Bahn können sich Hartz-IV-Bezieher kaum leisten
Teurer Nahverkehr, explodierende Bahnpreise: Wer mit Hartz IV leben muss, kommt damit im Wortsinne »nicht weit«. Von längeren Fahrten können Betroffene nur träumen. Die Regelsätze reichten nicht für Mobilität im Ortsbereich und schon gar nicht für den Fernverkehr, kritisierte die Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann (Die Linke) im Bundestag. Wie die Regierung dazu stehe, wollte sie wissen. In ihrer Antwort, die jW vorliegt, bleibt Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, vage. Hartz IV sei eine Pauschalleistung, die sich Leistungsberechtigte aufteilen müssten, schreibt sie etwa. Deshalb könnten »Einzelbeträge für relevante Verbrauchsausgaben nicht so interpretiert werden, als ob für Leistungsberechtigte im Jahr 2018 genau dieser Betrag für einen konkreten Verwendungszweck zur Verfügung steht«. Mit anderen Worten: Betroffene könnten Mittel problemlos umschichten.
Das dürfte schwer sein: Sämtliche Positionen sind außerordentlich knapp bemessen. Für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« – also unter anderem Strom – gibt es in diesem Jahr für Alleinstehende zum Beispiel 35,01 Euro, für Ernährung 137,66 Euro und für Bildung genau einen Euro und einen Cent. Für Mobilität gestehen die Regierenden ihnen 32,90 Euro zu, rund sechs Euro davon für »Sonstiges«, wie etwa Fahrradreparaturen. Kritiker betonen seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, die Regelsätze seien »politisch motiviert kleingerechnet«. Nach Berechnungen des ARD-Magazins »Monitor« vom Mai 2018 spart die Bundesregierung durch »systematisches Kleinrechnen« jährlich sogar rund 25 Milliarden Euro ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bereits 2010 Intransparenz bescheinigt.
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Seither zieht die Bundesregierung sporadisch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heran, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre herausgibt. Die EVS beruht auf Befragungen von Haushalten nach ihrem Einkommen und ihren monatlichen Ausgaben für bestimmte Waren. Für Hartz IV und die Sozialhilfe gelten nur die Angaben der ärmsten 15 Prozent der Haushalte. Diverse Kosten werden wieder herausgerechnet, beispielsweise für Schnittblumen, Weihnachtsschmuck, Stifte oder Mehrkosten bei Verpflegung an einem Imbiss. Die letzte EVS stammt aus dem Jahr 2013. Zwischendurch schreibt die Bundesregierung die Sätze fort. Dafür legt sie nach eigenen Angaben zu 70 Prozent die Preis- und zu 30 Prozent die Lohnentwicklung zugrunde.
Von der Pauschale von 32,90 Euro könne, so Zimmermann, vielerorts noch nicht einmal eine Monatskarte für den Nahbereich zum Sozialtarif erworben werden – ganz abgesehen davon, dass es solche Vergünstigungen für Arme vielerorts, vor allem auf dem Land, gar nicht gibt. Eine längere Reise oder gar ein Auto sei überhaupt nicht vorgesehen. Die Antwort des SPD-geführten Sozialministeriums auf ihre Anfrage sei »an Zynismus nicht zu überbieten«, rügte die Linke-Abgeordnete. Es drücke sich »mit spitzfindigen Ausflüchten um eine Antwort«. Selbst für Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder Schuhe reiche das Geld kaum. »Es ist Hartz-IV-Beziehenden gar nicht möglich, Geld an anderer Stelle einzusparen«, unterstrich sie. Die Regierung tue so, als könne man sich entscheiden, Schuhe zu tragen oder lieber Bahn zu fahren: »Das zeugt von Abgehobenheit gegenüber Menschen in Armut.«

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