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Minijob im Alter: Das gilt es zu beachten
Bildquelle: © stockfour/shutterstock

Immer mehr Rentner denken über einen Minijob nach. Das liegt zum einen daran, dass viele Menschen im Alter noch fit sind und sich nicht vorstellen können, bis zu ihrem Lebensende keiner Tätigkeit mehr nachzugehen. Ihnen fällt zu Hause schlichtweg die Decke auf den Kopf. Sie wollen beschäftigt sein und Bestätigung bekommen, dass sie noch gebraucht werden. Denn sie sind körperlich wie geistig fit und möchten ihr Wissen sowie Können gerne weiterhin im Berufsalltag einbringen. Zudem ist die Altersarmut ein Grund dafür, dass viele Senioren einen Minijob in Betracht ziehen. Die niedrigen Renten reichen den alten Menschen oft nicht aus. Um nicht von Altersarmut betroffen zu sein, entscheiden sie sich dafür, auch weiterhin einer Tätigkeit nachzugehen und so ihre Einkünfte zu erhöhen. Dabei kommt jedoch oft sowohl auf Seiten des Rentners selbst als auch auf Seiten des Arbeitgebers die Frage auf, was es bezüglich eines Minijobs im Alter zu berücksichtigen gibt. Wie verhält es sich mit der Hinzuverdienstgrenze und der Rentenversicherung? Ist eine Krankenversicherung nötig? Was ist in Bezug auf die Lohnabrechnung zu beachten? Brauchen Rentner eine Arbeitslosen- und Pflegeversicherung? Welchen Tätigkeiten können Rentner überhaupt nachgehen? Fragen über Fragen, die es zu beantworten gilt:

Hinzuverdienstgrenze: Diese Regelungen gelten

Senioren, die sich im Alter mit einem Mini-Job etwas dazuverdienen möchten, wollen eines nicht: Rentenkürzungen. Deshalb stellt sich für viele Rentner die Frage, ob es für sie eine sogenannte Hinzuverdienstgrenze gibt. Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst einmal zwischen denjenigen differenzieren, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und zwischen Frührentnern:
1. Altersrentner:
Altersrentner sind diejenigen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. In der Regel bekommt diese ein gesetzlich Versicherter mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Diejenigen, die jedoch vor dem 01.01.1947 geboren sind, erhalten die Rente bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
2. Frührentner:
Dabei handelt es sich um diejenigen, die Rente bereits vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhalten.
Altersrentner, die folglich die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen und erhalten dennoch die volle gesetzliche Rente. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, die Beschäftigung bei dem Rentenversicherungsträger anzugeben. Jedoch gilt es zu beachten, dass bei einem monatlichen Verdienst, der über 450 Euro liegt, der Rentner sozialversicherungspflichtig ist und die zusätzlichen Einnahmen versteuern muss.
Frührentner müssen hingegen mit Kürzungen der Frührente rechnen, wenn sie sich etwas hinzuverdienen möchten und dabei die vorgegebenen Freibeträge überschreiten. Seit dem 01.07.2017 gilt die Regelung, dass Frührentner im Jahr bis zu 6.300 Euro einnehmen dürfen, ohne mit Kürzungen der Rente rechnen zu müssen. Dabei sollte man jedoch beachten, dass in diesen Betrag Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder Vorruhestandsgeld mitinbegriffen sind. Liegen die jährlichen Einnahmen über 6300 Euro, so werden Rentenkürzungen vorgenommen.

Besonderheiten der Rentenversicherung

Möchte ein Rentner einem Minijob nachgehen, so sind einige Besonderheiten zu beachten. Auch hierbei macht es Sinn, zwischen Frührentnern und Altersrentnern zu unterschieden:
1. Altersrentner:
Ist die Regelaltersgrenze bereits überschritten, so ist man rentenversicherungsfrei. Diese müssen folglich auch keinen Befreiungsantrag stellen.
2. Frührentner:
Für Frührentner gilt hingegen seitdem 01.01.2017, dass sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Jedoch können sie einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht stellen. So werden sie rentenversicherungsfrei abgerechnet.

Ist eine Krankenversicherung nötig?

Auch für Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen, muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag an die Minijobzentrale für die Krankenversicherung zahlen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Handelt es sich hingegen um einen Beamten im Ruhestand, so besteht der Anspruch auf Beihilfe weiterhin. Pensionäre sind folglich als Minijobber krankenversicherungsfrei.

Dies ist bezüglich der Lohnabrechnung zu beachten:

Oft wird angenommen, dass Rentner im Minijob anders zu beurteilen sind als andere Angestellte. Deshalb befürchten Arbeitgeber, dass die Anstellung eines Rentners für einen enormen Mehraufwand sorgt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn mit einer speziellen Software-Lösung für die Gehaltsabrechnung lassen sich die Lohnabrechnungen schnell und übersichtlich erstellen. Ein solches Lohnprogramm ist gesetzlich aktuell und rechnet deshalb nach den neuesten Vorgaben ab. So müssen Arbeitgeber keine Probleme bezüglich der Abrechnung befürchten, wenn sie einen Rentner für einen Minijob einstellen.

Benötigen Rentner eine Arbeitslosen- und Pflegeversicherung?

Diese Frage ist einfach mit nein zu beantworten: Da Rentner keine Leistungen für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erwirtschaften, müssen sie dementsprechend auch keine Beiträge für diese Versicherungen bezahlen.

Welchen Tätigkeiten können Rentner nachgehen?

Generell können Rentner nahezu jedem Job nachgehen. Egal ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiterführen, ihr Hobby im Alter zum Beruf machen oder etwas komplett Neues ausprobieren möchten – wichtig ist, dass der Minijob Freude bereitet. Neben Aufgaben wie Zeitung austragen oder Hausmeister-Tätigkeiten sind auch Bürotätigkeiten bei Rentnern sehr beliebt. So können diese zum Beispiel Akten sortieren und sich um die Ablage kümmern. Dabei ist es jedoch wichtig, die Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Dokumente nicht zu vergessen. Diese können jedoch einfach online mit einem kostenlosen Rechner zu Ermittlung der Aufbewahrungsfristen bestimmt werden. Dies erleichtert die Arbeit enorm. Außerdem können Rentner Haushaltstätigkeiten übernehmen und sich zum Beispiel um die Nachmittagsbetreuung von Kindern kümmern, deren Eltern berufstätig sind. Egal für was man sich entscheidet – die Hauptsache ist, dass man dieser Tätigkeit gerne nachgeht.

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