Frau pflegt Vater: Jobcenter streicht Hartz IV

Frau pflegt Vater: Jobcenter streicht Hartz IV:

Jobcenter streicht alle Leistungen 30.01.2018


Dass das Jobcenter oft erst Sanktioniert und dann nachdenkt ist nichts Neues. Was aber einem Ehepaar aus Essen widerfahren ist haben wir noch nicht erlebt. Das Jobcenter strich den beiden sämtliche Leistungen, weil diese den schwerkranken Vater pflegten. Die beiden wenden sich an hartz4widerspruch.de und bekamen Recht.


In ihrer Not wenden sich die Beiden an hartz4widerspruch und bekommen Hilfe. Die Anwälte beantragten zunächst den einstweiligen Rechtsschutz, der den beiden gemäß § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG zusteht. Außerdem befinden sich Nadja und Juri in einer existenzbedrohenden Lage, weshalb ihre Situation der Eilbedürftigkeit unterliegt.

Jobcenter hält sich nicht an das Gesetz

Nach Prüfung des Bescheides wurde festgestellt, dass in diesem Fall ein fehlerhaftes Handeln des Jobcenters vorliegt. Laut Gesetz kann im Falle der Ortsabwesenheit einer einzelnen Person nicht die Unterstützung für die ganze Bedarfsgemeinschaft gestrichen werden.

Das Jobcenter machte daraufhin einen Rückzieher, genehmigte den einstweiligen Rechtschutz und nahm die Zahlungen wieder in vollem Umfang auf. Wenn dir auch rechtwidrig Leistungen von deinem Jobcenter gestrichen wurden, kannst du hier deinen Bescheid überprüfen lassen.

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