Agenda der Enteignung | KenFM.de:
Von Susan Bonath.
Von Susan Bonath.
Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 2. Juni bekannt gegeben hatte, dass es die Hartz-IV-Sanktionen vorerst nicht kippen wird, war der Aufschrei in Erwerbslosenverbänden groß. Viele Betroffene hatten auf die zugrundeliegende Vorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen) gehofft. Besonders empörte nicht nur der Zeitpunkt – zwei Monate vor der geplanten Einführung der Hartz-IV-Verschärfungen – , sondern auch die Begründung: Ein Formfehler. Die Vorinstanz habe nicht bis ins Detail geprüft, ob dem Kläger die Rechtsfolgen bei Ablehnung eines Jobangebots, also zwei Vierteljahressanktionen um 30 und 60 Prozent, einzelfallgetreu erläutert worden waren – was gewöhnlich ohnehin selten der Fall ist. Verstoße eine Praxis gegen Bundesrecht, komme es auf die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr an, hieß es aus Karlsruhe.
Dass sich die Verfassungsrichter um ein Urteil gedrückt haben, ebnet der Bundesregierung den Weg. Sie will die Hartz-IV-Reform zum 1. August durchdrücken. Die Strafen – auf Amtsdeutsch Rechtsfolgen – sollen bleiben. 2015 kürzten Jobcenter erneut fast eine Million Mal Betroffenen das Existenzminimum, in der Regel für drei Monate. Es traf knapp eine halbe Million Leistungsbezieher. Etliche hatten also gleich mit mehreren Strafen wegen verpasster Termine, abgebrochenen Maßnahmen, abgelehnten Jobangeboten, zu wenigen nachgewiesenen Bewerbungen oder ähnlichem zu kämpfen. Das sind mehr als 10 Prozent aller erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher.
Etwa 50.000 von ihnen mussten trotz Bedürftigkeit drei Monate ohne einen Cent – weder für Miete noch für Lebensmittel – klarkommen. Zwischen 2014 und Mitte 2015 waren sogar monatlich etwa 200 Minderjährige zwischen 15 und 17 Jahren vollständig sanktioniert. Entgegen der Rechtfertigung der Bundesregierung müssen Jobcenter keine Essensgutscheine gewähren. Auch Tafeln sind zu nichts verpflichtet. Viele Armenspeisungen sind überlaufen und nehmen keine neuen »Kunden« mehr.
Etwa 50.000 von ihnen mussten trotz Bedürftigkeit drei Monate ohne einen Cent – weder für Miete noch für Lebensmittel – klarkommen. Zwischen 2014 und Mitte 2015 waren sogar monatlich etwa 200 Minderjährige zwischen 15 und 17 Jahren vollständig sanktioniert. Entgegen der Rechtfertigung der Bundesregierung müssen Jobcenter keine Essensgutscheine gewähren. Auch Tafeln sind zu nichts verpflichtet. Viele Armenspeisungen sind überlaufen und nehmen keine neuen »Kunden« mehr.
Bei Ungehorsam unter die Brücke
Das Problem dabei: Es geht um das physische und soziokulturelle Existenzminimum, um Essen, Trinken, Wasser, ein warmes Zimmer, Körperpflege, also um das Mindeste, das sogar Strafgefangenen, auch den schlimmsten Verbrechern, gewährt werden muss. Das sind 404 Euro für einen Alleinstehenden, zuzüglich einer »angemessenen Miete«, die in Leipzig – warm – 328 Euro beträgt. Einem Vorschulkind werden noch 237 Euro zugestanden, Kindergeld wird davon abgezogen. Das Gothaer Sozialgericht argumentierte in seiner vom BVerfG abgewürgten Beschlussvorlage: Sanktionen produzierten Obdachlosigkeit, Hunger, Diebstähle. Damit verstießen sie gegen die Grundrechte auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit. Unter Androhung von Kürzungen würden Menschen in prekäre Jobs hineingezwungen. So werde das Recht auf freie Berufswahl und das Verbot der Zwangsarbeit unterlaufen, so das Gericht.
Doch es sind längst nicht nur die Sanktionen, die Hartz IV zu dem machen, was es ist: Eine Agenda der Angst und Entrechtung, von der die meisten Beschäftigten genau zwölf Monate entfernt sind. Erwerbslose müssen zum Beispiel alles bis auf einen geringen Selbstbehalt »fürs Alter« von 150 Euro pro Lebensjahr aufbrauchen, bevor es einen Cent vom Amt gibt. Schmuck, Häuser und Autos ab einem bestimmten Wert sind zu verkaufen. Sie dürfen nicht unangemeldet ihren Wohnort verlassen. Werden sie »auf Reisen« erwischt, kann das Amt die Zahlung einstellen. Sie dürfen nicht umziehen, ohne dass es das Jobcenter für nötig hält und absegnet. Die Mietobergrenzen sind so niedrig angesetzt, dass »angemessene« Bleiben mit der Lupe gesucht werden müssen. Wer teurer wohnt, muss aus dem Regelsatz zuzahlen. Wer ein Vorstellungsgespräch bei einer Leihfirma nach Ansicht des Amtes vergeigt und den Job nicht bekommt, wird sanktioniert. Für selbständige Aufstocker bestimmt das Amt, welche Betriebsausgaben angemessen sind. Wer Kinder über drei hat, der muss sie in die Kita geben, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Wer 63 Jahre alt ist, wird gezwungen, mit hohen Abzügen in Rente zu gehen. Und so weiter…
Das Märchen von der Faulheit
Wie die Regierenden ihr Gängelgesetz rechtfertigen, ist bekannt: Erwerbslose seien selbst schuld an ihrer Lage. Sie bemühten sich nur nicht genug, einen Arbeitsplatz finden, der sie ernährt. Sie bräuchten also Druck. Gern ins Feld geführt von CDU, CSU, SPD, früher auch FDP und Grünen, wird eine angeblich massenhafte Faulheit. Es sei nur richtig, dass bestraft werde, wer sich »auf Kosten der Allgemeinheit« in die »soziale Hängematte« lege. Beispiele, die belegen könnten, dass »Faulheit« je eine Gesellschaft ruiniert hätte, liefern die Propagandisten hingegen nicht.
Allerdings sind diese »Faulheitsdebatten« nicht neu. Zur Zeit des deutschen Faschismus verfolgten die Nazis unter anderem auch sogenannte »Asoziale«, deren Faulheit schädlich für den »Volkskörper« sei. In den 70er Jahren, als die offizielle Arbeitslosenquote nach dem »deutschen Wirtschaftswunder« während der Aufbauphase erstmals wieder die eine Million-Marke übersprang, begannen Politiker erneut in öffentlichen Debatten, die steigende Erwerbslosigkeit vermehrter Faulheit zuzuschreiben. Mit dieser Begründung wurde schließlich der Zugang zur damaligen Sozialhilfe erschwert. Eine zweite Welle erfuhr die Debatte nach der Wiedervereinigung, als die Arbeitslosenzahlen in die Höhe schnellten. Zuerst traf es Asylbewerber. Mit der »Das Boot ist voll«-Kampagne läuteten CDU/CSU und FDP zu Beginn der 90er drastische Verschärfungen des Asylrechts im Jahr 1993 ein. Begründung: All die Faulen aus den fremden Ländern wollten sich nur in die soziale Hängematte legen.
Statistiken hingegen zeigen ein anderes Bild. Allein von 2012 bis 2015 stieg die Zahl der Ehrenamtler von 12,2 auf 13,44 Millionen Menschen an. Ein-Euro-Jobs sind händeringend von Hartz-IV-Beziehenden gesucht, das Schachern darum gleicht einem kleinen dritten Arbeitsmarkt. Beim Bundesfreiwilligendienst sind die Stellen weg, kaum dass sie angeboten werden. Fortwährend wurden sie aufgestockt. Gab es 2002 noch rund 13.000 Freiwillige, die Vollzeit für Taschengeld arbeiteten, waren es 2015 bereits knapp 39.000.
Arbeitnehmer, halt die Klappe!
Die Folgen von Hartz IV spüren längst nicht nur die Erwerbslosen und Aufstocker. Der fortgesetzte Druck gegen sie, jeden Dumpingjob anzunehmen, trifft alle Lohnabhängigen. Mittelbar wirkt sich das Gängelgesetz sogar auf Kleinbetriebe aus.
Wo ein wachsendes Heer an Erwerbslosen Schlange steht, wo es von Behörden zu jeder Arbeit verpflichtet werden kann, wo erste Slums in Großstädten der Masse vor Augen führen, wo enden könnte, wer nicht schnell genug im Hamsterrad mitläuft, dort schwebt ein Damoklesschwert der Angst über der Gesellschaft. Die Angst, nach einem Jahr dort landen zu können, macht natürlich etwas mit den Menschen: Sie halten die Klappe. Sie trauen sich nicht mehr, höhere Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Urlaub zu fordern. Gewerkschaftliche Kämpfe mutieren zu Kleinstspartenveranstaltungen. Die Solidarität schwindet. Hinter jedem Arbeitsplatz stehen zehn oder mehr Bewerber, die dasselbe für weniger Geld tun würden oder tun müssten. Der Konkurrenzkampf tobt auf dem Arbeits- und dem Wohnungsmarkt, auf der »Gehaltsleiter«, die immer schwerer zu erklimmen ist, und bei den Tafeln. Wer aufmüpfig weniger Überstunden und mehr Freizeit fordert, kann dies haben: Am Gängelband von Hartz IV, stets zu allem verpflichtet.
Vor allem große Unternehmen profitieren von dem Pool an billigen Arbeitskräften. Nicht nur, dass Langzeiterwerbslosen kein Mindestlohn bezahlt werden muss – Betriebe bekommen diese Arbeitskräfte monatelang vom Staat subventioniert. Das ist gut für die Profite. Wer mit dem eingesparten Geld ein Vierteljahr die Preise senkt, hat seinen Vorteil auf dem Markt sicher. Hinzu kommen Heere von Ein-Euro-Jobbern. Sie pflegen Parkanlagen und Sportplätze, statt wie bisher der Garten-Landschaftsbaubetrieb. Sie sortieren Bücher in Schulbibliotheken, spielen mit Kindern in Tagesstätten, gehen mit Pflegeheimbewohnern spazieren. So sparen sich Kommunen Fachkräfte. Und Kleinbetriebe gehen reihenweise Pleite.
Vom System produziert, auf Beschäftigte abgewälzt
Wie jeder weiß: Seit mehr als 200 Jahren leben wir im Zeitalter der technischen Revolution. Maschinen und Automaten ersetzen zunehmend menschliche Arbeitskraft. Ein Acker muss nicht mehr von 100 Arbeitern bestellt und abgeerntet werden. Wo früher 1.000 Mann mit Hämmern klopften, stehen heute drei, die riesige Maschinen bedienen. Andersherum: Wo früher 1.000 Beschäftigte Steuern zahlten, tun es heute nur noch drei.
All die Maschinen aber, die die Arbeit nun verrichten, zahlen keine Steuern. Zahlen muss vor allem das Heer der Normalverdiener. Für sie halten die Paragraphen die wenigsten Steuerschlupflöcher bereit. Schrumpft ihre Zahl, werden sie stärker belastet. Manager und andere Spitzenverdiener haben da gut Lachen. Im Jahr 2000 senkte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) mit tatkräftiger Unterstützung von CDU/CSU und FDP den Spitzensteuersatz von 53 auf heute 42 Prozent. Dass die Vermögenssteuer für die Superreichen abgeschafft wurde, hatte zuvor bereits Altkanzler Helmut Kohl (CDU) besorgt.
Das Argument, dass mit der Automatisierung andere Arbeit entstehe, stimmt nur zum Teil. Und wenn, dann ist es zumeist Arbeit außerhalb des Produktionsprozesses. Im sozialen und kommunalen Sektor wimmelt es an mies bezahlten Angestellten, Ein-Euro-Jobbern, Ehrenamtlichen. Staatliche Behörden wuchern zu monströsen Apparaten, die, bezahlt aus dem schrumpfenden Steuertopf, Menschen kontrollieren, überwachen und tonnenweise Papier für die Tonne produzieren. Sprich: Der steuerfinanzierte Sektor wächst, die Steuerzahler schwinden.
Andererseits schießen Werbe-, Marketing- und Beraterfirmen wie Pilze aus dem Boden. Das ist absurd: Wo die Kaufkraft von Millionen Erwerbslosen, Niedriglöhnern, Leiharbeitern, Minijobbern, verarmten Rentnern, prekär Beschäftigten, Scheinselbständigen und Praktikanten schwindet, will man so den Binnenabsatz ankurbeln und zugleich durch noch mehr Lohndumping die Profite der Unternehmen sprudeln lassen.
Leere Sozialkassen und Rententöpfe?
Noch absurder sind die Dauerparolen von leeren Sozialkassen und Rententöpfen, mit denen die politische Klasse nicht nur die Hartz-IV-Verschärfungen, sondern auch die geplante Kappung von Sozialhilfe für EU-Migranten, Kürzungen der Leistungen für Flüchtlinge, Verschärfungen des Asylrechts, Senkung des Rentenniveaus und einen so niedrigen Mindestlohn rechtfertigt, der auch nach 47 harten Arbeitsjahren zu einer Altersversorgung unterhalb des Sozialhilfeniveaus führen wird.
Ein Blick in die Statistik überführt die Parolen von den leeren Kassen ebenfalls ins Reich der Märchen: Das Bruttoinlandsprodukt erklimmt seit Jahren in Deutschland immer neue Höhen. Von 1991 bis 2015 kletterte es von gut 1,5 auf rund drei Billionen Euro jährlich. Auf jeden Einwohner dieses Landes, vom Säugling bis zum Greis, kamen 1991 knapp 20.000 erwirtschaftete Euro. 2015 waren es bereits 37.100 Euro.
So wird mit immer weniger Arbeitskräften in der Produktion immer mehr produziert, obwohl die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher seit Jahren bei rund 4,3 Millionen stagniert, trotz 1,7 Millionen Kinder in sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Auch weitere knapp 900.000 Arbeitslosengeld-I-Bezieher verhindern das stete Wachstum des Bruttoinlandsprodukts ebenso wenig, wie eine weitere Million Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter, bei Erwerbslosigkeit oder Behinderung – Tendenz steigend.
Am unteren finanziellen Limit leben darüber hinaus mehr als 800.000 Menschen, die die Bundesagentur für Arbeit als »unterbeschäftigt« führt, und fünf Millionen von insgesamt 7,2 Millionen geringfügig Beschäftigt, die kein anderes Einkommen als das aus ihrem Minijob haben. In der Arbeitslosenstatistik (zuletzt mit 2,664 Millionen Erfassten) tauchen diese prekär Beschäftigten gar nicht auf.
Die Frage muss also lauten: Wo verschwinden all die produzierten Werte? In den Taschen der Lohnabhängigen ganz sicher ebenso wenig, wie in irgendeinem Sozialtopf oder in der Rentenkasse.
Verteilungskämpfe gefährden sozialen Frieden
Die Agenda 201 ist vor allem eine Agenda der Enteignung aller Lohnabhängigen – zugunsten der Großkonzerne. Hartz IV hat Millionen Menschen prekarisiert. Selbst Absolventen von Universitäten und Hochschulen hangeln sich oftmals von Praktikum zu Praktikum. Der Wirtschaftsaufschwung, den Hartz IV bewirkte, geschah auf Kosten eines wachsenden Heeres von billigen Arbeitskräften. Der ausufernde Niedriglohnsektor wird permanent von Jobcentern gefüttert. Bekannt ist, dass Hartz-IV-Behörden gezielt mit Leiharbeitsfirmen zusammenarbeiten. Hartz IV hat einen Minijob-Boom bewirkt. Die 7,2 Millionen Minijobber sind vor allem weiblich. Das macht Betroffene nicht nur arm, sondern auch abhängig von ihren Partnern. Denn unter Hartz IV gibt es keine eigenständigen Menschen, nur Bedarfsgemeinschaften.
Hartz IV treibt die Verteilungskämpfe auf die Spitze. Ganz unten kämpfen nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) weit über 300.000 Obdachlose um Schlafplätze. Schon in diesem Jahr könnte die Halbe-Million-Marke übersprungen werden. Es gibt zu wenige Sozialwohnungen, zu wenig bezahlte Arbeit, zu wenig Kindertagesstätten. Die Altersarmut zeigt sich zunehmend in flaschensammelnden Rentnern. Mit Faulheit kann das nicht begründet werden. Auch die Flüchtlingsströme taugen nicht zur Rechtfertigung. Wohl aber gefährdet Hartz IV, zumal es nun erneut verschärft wird, den sozialen Frieden in der gesamten Gesellschaft.
Danke an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Artikels.
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