Interview mit einer Jobcenter-Mitarbeiterin:
Petra Eiffler* ist seit 2005 Beschäftigte "in der Hartz-IV-Maschine mit täglichem Kundenkontakt", wie sie selbst sagt. In einem eindrucksvollen Artikel mit dem Titel „Der Menschenabfall - Die Toten aus der Hartz IV-Maschine“ hat sie vielen Hartz IV-Betroffenen aus der Seele gesprochen. Wir haben noch einmal genauer nachgefragt:
Frau Eiffler, Sie haben mit Ihrem Artikel eine sehr eindeutige Abrechnung mit dem System Hartz IV abgeliefert. Was hat Sie dazu veranlasst?
Unmittelbarer Anlass und Auslöser für meinen Artikel war die Messerattacke in Neuss. Ich habe den Text noch am Tage des Attentats verfasst. Drei Tage vor dem Attentat hatte ich damit begonnen, erste Stichworte und Überschriften zu notieren, die als Grundlage für ein Buch dienen sollen mit dem (derzeitigen) Arbeitstitel: „Der Menschenabfall – Betrachtungen aus dem Inneren der Hartz-IV-Maschine“. Mit dem Vorfall in Neuss fühlte ich mich in meinem Vorhaben bestätigt. Hätte ich diesen Artikel nicht veröffentlicht, wäre ich vor Wut geplatzt.
Wie denken ihre Kollegen in der Behörde über Hartz IV? Gibt es noch weitere kritische Stimmen?
Es gibt noch weitere kritische Stimmen, aber es regiert die Angst vorm Verlust des Arbeitsplatzes, wenn man die Kritik deutlich anpricht. Ich kenne Beispiele...
von kritischen Kollegenstimmen, die sich anschließend Repressalien von Vorgesetzten ausgesetzt sahen. Die Bundesagentur für Arbeit ist extrem hierarchisch organisiert. Die Befehlsstruktur ist militärisch. Es herrscht insbesondere unter den Führungskräften folgende Mentalität: Wenn ich einen Befehl kriege, dann frage ich nicht, dann marschiere ich.
Seit der Bluttat in Neuss ist die Öffentlichkeit schockiert. Ist die Angst unter den Mitarbeitern seitdem größer geworden? Definitiv ja.
Haben Sie selbst schon einmal Gewalttätigkeiten während ihrer Arbeitszeit erlebt?
Ja, in den verschiedensten Stufen der Eskalation. Verbale Gewalt von Kunden erlebe ich wöchentlich mehrfach gegen mich oder gegen Kollegen. Körperliche Gewalt ist seltener, aber auch das habe ich erlebt.
Viele Betroffene haben sich nach dem Artikel gefragt, wie man als Kritikerin des Hartz IVSystems
im Jobcenter arbeiten kann. Sehen Sie das auch als einen Widerspruch?
Nein. Ich persönlich gebe meinen Verstand nicht an der Pforte ab, bloß weil ich einen Arbeitsvertrag bei der Bundesagentur für Arbeit unterschrieben habe. Das steht übrigens auch nicht im Arbeitsvertrag, dass ich dies tun müsste.
Wie würden Sie das Verhältnis zwischen ihnen und ihren "Kunden" beschreiben?
Extrem vielschichtig und ambivalent. Es gibt „Kunden“, die schwören auf mich, weil sie sagen, sie seien niemals zuvor in der Behörde so gut beraten worden, wie bei mir und es gibt andere, die mich als Unterdrückerin erleben (wollen).
Sind Sanktionen Ihrer Meinung nach als Instrument des sog. "Fordern und Förderns" sinnvoll?
In Einzelfällen ja. Da, wo die Integration alleine am fehlenden Wollen des „Kunden“ scheitert und die Argumentation mit Worten zuvor nicht gefruchtet hat. Ich habe einige meiner Kunden erst durch Androhung oder Verhängen einer (oder mehrerer) Sanktionen dazu bewegen können, eine entlohnte Beschäftigung aufzunehmen. Eine Sanktion kann nur dann ausgesprochen werden, wenn der Betroffene eine Pflichtverletzung begangen hat oder ohne (objektiv) wichtigen Grund einen Meldetermin nicht wahrgenommen hat. Sie glauben gar nicht, wie wir Mitarbeiterinnen von vielen unserer Kunden verarscht und für dumm verkauft werden. „Rumharzen“ gilt bei vielen,
insbesondere Jugendlichen unter 25jährigen als schick. Es herrscht auch bei vielen Kunden die Ansicht, warum soll ich denn arbeiten, da werde ich ja bestraft, weil ich weniger Kohle vom Staat kriege, das sei doch unfair.
Verstößt es nicht gegen die Menschenwürde, einen Leistungsbezieher unter das Existenzminimum zu kürzen? Sehen Sie nicht auch die Gefahr von Willkür? Nach dem Motto, mit dem einen wird gesprochen und vereinbart, der andere wird gleich sanktioniert?
Es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben, wann zu sanktionieren ist. Der Gesetzgeber sagt nicht, es kann sanktioniert werden, sondern die Formulierung lautet sinngemäß: es ist die Leistung abzusenken, wenn...Es bleibt ein gewisser Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Die Ausübung des Ermessens ist in dem Sanktionsbescheid darzulegen, zumindest dann, wenn sich der Betroffene im Rahmen des zwingend voranzustellenden Anhörungsverfahrens zum Sachverhalt äußert. Tut er dies nicht, wird nach Aktenlage entschieden. Da ist dann in der Regel kein Ermessen mehr. Der Vorwurf steht im Raum, dem Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wenn dieser darauf verzichtet, muss davon ausgegangen werden, dass dem Vorwurf seitens des Betroffenen nichts entgegen gesetzt wird. Viele reagieren erst, wenn Sie den Absenkungsbescheid erhalten haben oder selbst dann nicht. Dann geht es eventuell in das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls vor das Sozialgericht. Ich weiß von Fällen, bei denen das Sozialgericht ganze drei Jahre nach Klageeinreichung erst verhandelt hat. Ich kann also nur jedem dringend anraten, sich im Rahmen der Anhörung zu den Vorwürfen zu äußern. Wissen Sie, ich würde mich ja gern mit meinen „Kunden“ darüber unterhalten, nur kommen Sie nicht zu meinen Meldeterminen oder äussern sich nicht zu der Anhörung. Es stellt sich da natürlich die Frage, warum?
Willkür schließe ich nicht aus, ich habe sie auch in meiner Praxis erlebt. Manche Menschen (NICHT ALLE liebe Blogger und Aktivisten) weiden sich in dem Gefühl, das sie dabei empfinden, wenn sie andere herabsetzen können. Es mag auch eine Strategie sein, den unmenschlichen Druck, dem sie permanent von oben ausgesetzt sind, zu kompensieren. Wenn ich mit einer Leistungskürzung beim „Kunden“ einen Perspektivenwechsel hervorrufen kann, dahingehend, dass er sich um eine Arbeitsaufnahme kümmert und diese günstigstenfalls auch realisiert, dann hebe ich die Menschenwürde des Betroffenen, wenn er anschließend nicht länger auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein muss.
Es gibt Hinweise darauf, dass Behördenmitarbeiter/innen eine sogenannte Sanktionsquote erfüllen müssen. Gibt es diese interne Vorgabe?Ich empfinde diese Behauptungen als Diffamierung meiner Arbeit und der meiner Kollegen. Zeigen sie mir die Hinweise, denn ich habe noch nie einen Einzigen zu Gesicht bekommen. Im Jobcenter, in dem ich beschäftigt bin, gibt es definitiv keine „Sanktionsqoute“. Ich schließe dies auch für alle „gemeinsamen Einrichtungen“ (die ehemaligen ARGEN) bundesweit aus. Was es gibt, das sind bundesweite Zielvorgaben, wie z.B. „die Absenkung der passiven Leistungen für dass kommende Jahr 20xx um x Prozent“. Dies geschieht aber nicht über eine „Sanktionsquote“, sondern durch Integration in entlohnte Beschäftigung oder sonstige Senkung oder Überwindung der Hartz IVLeistungsberechtigung, beispielsweise die Überleitung in die Grundsicherung für nicht
erwerbsfähige (SGB XII) oder die Zwangsverrentung ab 63.
Ein Fallmanager schrieb in „VER.DI PUBLIK“: „Hinterfragen muss man die Intention des Gesetzgebers, der für die Argen Soll-Quoten vorschreibt, d.h. wie viele Sanktionen durchzuführen sind. An diesem Punkt wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotentialen." Auch in der Radiosendung „Politikum“ von WDR 5, die im Jahre 2009 ausgestrahlt wurde, bestätigte ein Jobcenter-Mitarbeiter die Vorgabe einer Sanktionsquote. So sagte dieser: "Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen." Und schließlich auf dem Bundeskongress "SGB II" der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Sanktionsquote als Ziel definiert. So hieß es dort: „Das Jobcenter Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige und 3,1% für arbeitslose Hilfebedürftige“. Sind das in ihren Augen keine aussagekräftigen Quellen?
Ich habe mir die von Ihnen benannte Quelle angeschaut. Es kursiert viel Papier und vielleicht ist dies ein erster oder zweiter Entwurf, der nie zur Umsetzung kam. Vielleicht ist es auch ein fake. Ich wäre da sehr vorsichtig. Sollte die Quelle aber authentisch und so umgesetzt worden sein, dann sind die Verantwortlichen hoffentlich hochkant aus ihrem Job geflogen. Falls nicht, wäre dies ein handfester Skandal.
Was müsste sich ihrer Meinung verändern?
Als allererstes und wichtigstes brauchen wir aus Mitarbeitersicht mehr, viel mehr Personal, und zwar Personal im Kundenkontakt. Von den rund einhunderttausend Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeitet arbeitet die Hälfte im Wasserkopf der Verwaltung. Die Betreuungsschlüssel, also die Anzahl von Kunden pro Mitarbeiter müssen auf den Prüfstand. Wir ertrinken in Arbeit und haben hohe Krankenstände. Außerdem muss die Gängelei der Kolleginnen durch ständig neue Erfüllungsquoten (Kundenkontaktdichte, Integrationszahlen etc.) und statistische Auswertungen ein Ende haben. Dies bindet unglaublich viel Arbeitszeit und Energie. Die Löhne in diesem Land müssen insbesondere für einfache Tätigkeiten angehoben werden (Mindestlohn) und die Mentalität des hire and fire muss bei den Arbeitgebern ein Ende haben. Die Leiharbeit muss zurück gedrängt werden, die Verteilung des gesamtgesellschaftlich Reichtums von unten nach oben muss eine Ende haben, die Reichen und Superreichen müssen (wieder gerechter = höher) besteuert werden. Im Übrigen beschreibe ich das System und den Missstand und stelle Fragen. Für Lösungen sind andere verantwortlich.
Fabienne Brutus, Arbeitsvermittlerin in einer französischen Agentur für Arbeit hatte zunächst anonym und dann öffentlich die Zustände in den Arbeitslosenbehörden angeprangert. Viele ihrer Kollegen schlossen sich in Folge zusammen und weigerten sich unter anderem Sanktionen gegen Erwerbslose auszusprechen. Gibt es sie auch, die "deutsche Fabienne"?
Ich bin nicht die deutsche Fabienne und ver.di ist nicht die CGT.
Interview über Behördenalltag, Sanktionen und Perspektiven
Petra Eiffler* ist seit 2005 Beschäftigte "in der Hartz-IV-Maschine mit täglichem Kundenkontakt", wie sie selbst sagt. In einem eindrucksvollen Artikel mit dem Titel „Der Menschenabfall - Die Toten aus der Hartz IV-Maschine“ hat sie vielen Hartz IV-Betroffenen aus der Seele gesprochen. Wir haben noch einmal genauer nachgefragt:
Frau Eiffler, Sie haben mit Ihrem Artikel eine sehr eindeutige Abrechnung mit dem System Hartz IV abgeliefert. Was hat Sie dazu veranlasst?
Unmittelbarer Anlass und Auslöser für meinen Artikel war die Messerattacke in Neuss. Ich habe den Text noch am Tage des Attentats verfasst. Drei Tage vor dem Attentat hatte ich damit begonnen, erste Stichworte und Überschriften zu notieren, die als Grundlage für ein Buch dienen sollen mit dem (derzeitigen) Arbeitstitel: „Der Menschenabfall – Betrachtungen aus dem Inneren der Hartz-IV-Maschine“. Mit dem Vorfall in Neuss fühlte ich mich in meinem Vorhaben bestätigt. Hätte ich diesen Artikel nicht veröffentlicht, wäre ich vor Wut geplatzt.
Das System der Hartz-IV-Maschine ist unmenschlich, für Leistungsberechtigte Hartz-IV-Empfänger, wie für die Kolleginnen und Kollegen, die in den Jobcentern mit Kundenkontakt arbeiten.
Wie denken ihre Kollegen in der Behörde über Hartz IV? Gibt es noch weitere kritische Stimmen?
Es gibt noch weitere kritische Stimmen, aber es regiert die Angst vorm Verlust des Arbeitsplatzes, wenn man die Kritik deutlich anpricht. Ich kenne Beispiele...
von kritischen Kollegenstimmen, die sich anschließend Repressalien von Vorgesetzten ausgesetzt sahen. Die Bundesagentur für Arbeit ist extrem hierarchisch organisiert. Die Befehlsstruktur ist militärisch. Es herrscht insbesondere unter den Führungskräften folgende Mentalität: Wenn ich einen Befehl kriege, dann frage ich nicht, dann marschiere ich.
Seit der Bluttat in Neuss ist die Öffentlichkeit schockiert. Ist die Angst unter den Mitarbeitern seitdem größer geworden? Definitiv ja.
Haben Sie selbst schon einmal Gewalttätigkeiten während ihrer Arbeitszeit erlebt?
Ja, in den verschiedensten Stufen der Eskalation. Verbale Gewalt von Kunden erlebe ich wöchentlich mehrfach gegen mich oder gegen Kollegen. Körperliche Gewalt ist seltener, aber auch das habe ich erlebt.
Viele Betroffene haben sich nach dem Artikel gefragt, wie man als Kritikerin des Hartz IVSystems
im Jobcenter arbeiten kann. Sehen Sie das auch als einen Widerspruch?
Nein. Ich persönlich gebe meinen Verstand nicht an der Pforte ab, bloß weil ich einen Arbeitsvertrag bei der Bundesagentur für Arbeit unterschrieben habe. Das steht übrigens auch nicht im Arbeitsvertrag, dass ich dies tun müsste.
Wie würden Sie das Verhältnis zwischen ihnen und ihren "Kunden" beschreiben?
Extrem vielschichtig und ambivalent. Es gibt „Kunden“, die schwören auf mich, weil sie sagen, sie seien niemals zuvor in der Behörde so gut beraten worden, wie bei mir und es gibt andere, die mich als Unterdrückerin erleben (wollen).
Sind Sanktionen Ihrer Meinung nach als Instrument des sog. "Fordern und Förderns" sinnvoll?
In Einzelfällen ja. Da, wo die Integration alleine am fehlenden Wollen des „Kunden“ scheitert und die Argumentation mit Worten zuvor nicht gefruchtet hat. Ich habe einige meiner Kunden erst durch Androhung oder Verhängen einer (oder mehrerer) Sanktionen dazu bewegen können, eine entlohnte Beschäftigung aufzunehmen. Eine Sanktion kann nur dann ausgesprochen werden, wenn der Betroffene eine Pflichtverletzung begangen hat oder ohne (objektiv) wichtigen Grund einen Meldetermin nicht wahrgenommen hat. Sie glauben gar nicht, wie wir Mitarbeiterinnen von vielen unserer Kunden verarscht und für dumm verkauft werden. „Rumharzen“ gilt bei vielen,
insbesondere Jugendlichen unter 25jährigen als schick. Es herrscht auch bei vielen Kunden die Ansicht, warum soll ich denn arbeiten, da werde ich ja bestraft, weil ich weniger Kohle vom Staat kriege, das sei doch unfair.
Verstößt es nicht gegen die Menschenwürde, einen Leistungsbezieher unter das Existenzminimum zu kürzen? Sehen Sie nicht auch die Gefahr von Willkür? Nach dem Motto, mit dem einen wird gesprochen und vereinbart, der andere wird gleich sanktioniert?
Es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben, wann zu sanktionieren ist. Der Gesetzgeber sagt nicht, es kann sanktioniert werden, sondern die Formulierung lautet sinngemäß: es ist die Leistung abzusenken, wenn...Es bleibt ein gewisser Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Die Ausübung des Ermessens ist in dem Sanktionsbescheid darzulegen, zumindest dann, wenn sich der Betroffene im Rahmen des zwingend voranzustellenden Anhörungsverfahrens zum Sachverhalt äußert. Tut er dies nicht, wird nach Aktenlage entschieden. Da ist dann in der Regel kein Ermessen mehr. Der Vorwurf steht im Raum, dem Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wenn dieser darauf verzichtet, muss davon ausgegangen werden, dass dem Vorwurf seitens des Betroffenen nichts entgegen gesetzt wird. Viele reagieren erst, wenn Sie den Absenkungsbescheid erhalten haben oder selbst dann nicht. Dann geht es eventuell in das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls vor das Sozialgericht. Ich weiß von Fällen, bei denen das Sozialgericht ganze drei Jahre nach Klageeinreichung erst verhandelt hat. Ich kann also nur jedem dringend anraten, sich im Rahmen der Anhörung zu den Vorwürfen zu äußern. Wissen Sie, ich würde mich ja gern mit meinen „Kunden“ darüber unterhalten, nur kommen Sie nicht zu meinen Meldeterminen oder äussern sich nicht zu der Anhörung. Es stellt sich da natürlich die Frage, warum?
Willkür schließe ich nicht aus, ich habe sie auch in meiner Praxis erlebt. Manche Menschen (NICHT ALLE liebe Blogger und Aktivisten) weiden sich in dem Gefühl, das sie dabei empfinden, wenn sie andere herabsetzen können. Es mag auch eine Strategie sein, den unmenschlichen Druck, dem sie permanent von oben ausgesetzt sind, zu kompensieren. Wenn ich mit einer Leistungskürzung beim „Kunden“ einen Perspektivenwechsel hervorrufen kann, dahingehend, dass er sich um eine Arbeitsaufnahme kümmert und diese günstigstenfalls auch realisiert, dann hebe ich die Menschenwürde des Betroffenen, wenn er anschließend nicht länger auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein muss.
Es gibt Hinweise darauf, dass Behördenmitarbeiter/innen eine sogenannte Sanktionsquote erfüllen müssen. Gibt es diese interne Vorgabe?Ich empfinde diese Behauptungen als Diffamierung meiner Arbeit und der meiner Kollegen. Zeigen sie mir die Hinweise, denn ich habe noch nie einen Einzigen zu Gesicht bekommen. Im Jobcenter, in dem ich beschäftigt bin, gibt es definitiv keine „Sanktionsqoute“. Ich schließe dies auch für alle „gemeinsamen Einrichtungen“ (die ehemaligen ARGEN) bundesweit aus. Was es gibt, das sind bundesweite Zielvorgaben, wie z.B. „die Absenkung der passiven Leistungen für dass kommende Jahr 20xx um x Prozent“. Dies geschieht aber nicht über eine „Sanktionsquote“, sondern durch Integration in entlohnte Beschäftigung oder sonstige Senkung oder Überwindung der Hartz IVLeistungsberechtigung, beispielsweise die Überleitung in die Grundsicherung für nicht
erwerbsfähige (SGB XII) oder die Zwangsverrentung ab 63.
Ein Fallmanager schrieb in „VER.DI PUBLIK“: „Hinterfragen muss man die Intention des Gesetzgebers, der für die Argen Soll-Quoten vorschreibt, d.h. wie viele Sanktionen durchzuführen sind. An diesem Punkt wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotentialen." Auch in der Radiosendung „Politikum“ von WDR 5, die im Jahre 2009 ausgestrahlt wurde, bestätigte ein Jobcenter-Mitarbeiter die Vorgabe einer Sanktionsquote. So sagte dieser: "Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen." Und schließlich auf dem Bundeskongress "SGB II" der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Sanktionsquote als Ziel definiert. So hieß es dort: „Das Jobcenter Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige und 3,1% für arbeitslose Hilfebedürftige“. Sind das in ihren Augen keine aussagekräftigen Quellen?
Ich habe mir die von Ihnen benannte Quelle angeschaut. Es kursiert viel Papier und vielleicht ist dies ein erster oder zweiter Entwurf, der nie zur Umsetzung kam. Vielleicht ist es auch ein fake. Ich wäre da sehr vorsichtig. Sollte die Quelle aber authentisch und so umgesetzt worden sein, dann sind die Verantwortlichen hoffentlich hochkant aus ihrem Job geflogen. Falls nicht, wäre dies ein handfester Skandal.
Was müsste sich ihrer Meinung verändern?
Als allererstes und wichtigstes brauchen wir aus Mitarbeitersicht mehr, viel mehr Personal, und zwar Personal im Kundenkontakt. Von den rund einhunderttausend Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeitet arbeitet die Hälfte im Wasserkopf der Verwaltung. Die Betreuungsschlüssel, also die Anzahl von Kunden pro Mitarbeiter müssen auf den Prüfstand. Wir ertrinken in Arbeit und haben hohe Krankenstände. Außerdem muss die Gängelei der Kolleginnen durch ständig neue Erfüllungsquoten (Kundenkontaktdichte, Integrationszahlen etc.) und statistische Auswertungen ein Ende haben. Dies bindet unglaublich viel Arbeitszeit und Energie. Die Löhne in diesem Land müssen insbesondere für einfache Tätigkeiten angehoben werden (Mindestlohn) und die Mentalität des hire and fire muss bei den Arbeitgebern ein Ende haben. Die Leiharbeit muss zurück gedrängt werden, die Verteilung des gesamtgesellschaftlich Reichtums von unten nach oben muss eine Ende haben, die Reichen und Superreichen müssen (wieder gerechter = höher) besteuert werden. Im Übrigen beschreibe ich das System und den Missstand und stelle Fragen. Für Lösungen sind andere verantwortlich.
Fabienne Brutus, Arbeitsvermittlerin in einer französischen Agentur für Arbeit hatte zunächst anonym und dann öffentlich die Zustände in den Arbeitslosenbehörden angeprangert. Viele ihrer Kollegen schlossen sich in Folge zusammen und weigerten sich unter anderem Sanktionen gegen Erwerbslose auszusprechen. Gibt es sie auch, die "deutsche Fabienne"?
Ich bin nicht die deutsche Fabienne und ver.di ist nicht die CGT.
Ich bin seit ca. 17 Jahren in der Erwachsenenbildung tätig und habe einige Kollegen gehabt, dieberuflich ins Jobcenter oder zur Arge gewechselt sind. Viele dieser Kollegen waren schnell wieder in ihrem alten Beruf tätig, weil sie den Stress und die "Verarsche" nicht ausgehalten haben. "Stress und Verarsche"? Ja, den Mitarbeitern in den Jobcentern und der Argen wird Druck gemacht, dass sie die Hartz 4-Empfänger verarschen, nicht aufklären, Anträge später weiterleiten, Gesetze und Verordnungen nicht beachten.
AntwortenLöschenja bedauerlicherweise kenn ich auch jemanden der mir exakt das selbe erzählt hat, nachdem er aus dem jc ausgestiegen ist.....traurig aber wahr!!!selbst mein alter fallmanager hatte mir, in einem schwachen moment des frustes, ähnliches erzählt.
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