Das Hartz-Desaster: Auf dem Weg in den Unrechtsstaat

Buchtipp: Das Hartz-Desaster: Auf dem Weg in den Unrechtsstaat:
 Norbert Wiersbin, Inge Hannemann: 

Circa 10 Millionen Leistungsberechtigte (inklusive der sog. Aufstocker) sind acht Jahre nach Einführung des SGB II in den Teufelskreis des Hartz-Systems geraten und stecken darin fest. Sie sind dauerhaft an den Rand der Gesellschaft verbannt, ohne Perspektive jemals wieder in deren Mitte zurückkehren zu können. Die Armut ist politisch gewollt und systematisch herbeigeführt, wie Michaela Hofmann stellvertretende Vorsitzende der nationalen Armutskonferenz, Ende 2012 konstatierte. Mittelbar betroffen sind dabei alle Bundesbürgerinnen und -Bürger, mithin 82 Millionen Menschen. Ob es der flächendeckende Druck auf die Löhne und Gehälter ist, ob die zunehmende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse oder die sich geschwulstartig ausbreitende Panik vor dem eigenen wirtschaftlichen Abstieg und dem drohenden sozialen Tod. Dieses Buch zielt in die viel beschworene Mitte der Gesellschaft, wo auch immer diese zu verorten ist. Der Autor trifft eine Sprache, die trotz der Komplexität des Themas verständlich bleibt. Er informiert über die Entwicklungen und weckt mit seinen eingehenden Kolumnen Betroffenheit. Er ermutigt seine Leser, sich einer vom rechten Wege abgekommenen politischen Elite zu widersetzen. Denn: Es geht auch anders!

Leseprobe: [...] Es ist offensichtlich, dass so der Druck auf Erwerbslose erhöht werden soll, jede auch noch so miese Arbeit anzunehmen. In der Folge wird weiterer Druck auf das allgemeine Lohnniveau ausgeübt, der Niedriglohnsektor ausgeweitet und eine weitere Prekarisierung der Erwerbsarbeit betrieben. Die zarte Frucht Sozialstaat wird so bis zur Unkenntlichkeit ausgepresst. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Motivation der behördlichen Mitarbeiter, quasi in einen „Wettbewerb der Bürgerverelendung“ zu treten. Dabei dürfen wir uns nicht alleine auf die „ausführenden Organe“ konzentrieren, in unseren Fokus gehören auch die Amtsleiter vor Ort und noch zwingender die kommunalen Wahlbeamten wie Landräte, Kreisdirektoren, Beigeordnete und Dezernenten. Letztere sind es, die in den Behörden die Politik bestimmen, in ihren Netzwerken (Städte- und Gemeindetage) wird administratives Handeln und die Umsetzung von Gesetzen beraten und beschlossen. Hier wird auch das sozialpolitische Klima determiniert, dabei kann es schon mal zu kommunalen Wettbewerben („Benchmarkings“) der übelsten Art kommen.

Produktbeschreibungen... 
Über dreißig Jahre beruflicher, politischer und ehrenamtlicher Tätigkeit in der Arbeits- und Sozialpolitik dienen dem Erziehungswissenschaftler Norbert Wiersbin als Fundus für diese erkenntnisreiche und berührende Betrachtung des Hartz-Systems. Es war die ausufernde Sanktionspraxis im Rechtskreis des SGB II (auch Hartz IV genannt), die den Autor veranlasste, vor der Gefährdung des sozialen Friedens und ihrer Auswirkungen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu warnen. Mittels seiner ergreifenden Kolumnen, über...
vertiefende Exkurse und die Darstellung exemplarischer Fallbeispiele schafft er einen umfassenden Überblick über die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, weckt Anteilnahme und ruft zum friedlichen Widerstand gegen ein menschenverachtendes System auf.. Dabei führt er den detaillierten Nachweis über systematische Verstöße gegen das verbindliche Völkerrecht und gegen die international anerkannten Menschenrechte, die durch die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik stoisch legitimiert werden. Dieses Buch wendet sich gegen millionenfache Ausgrenzung und Verelendung. Es ist ein flammender Appell für den Erhalt des sozialen Friedens und für die Schaffung einer solidarischen, den Menschen gerechte Gesellschaft.

Über den Autor

Der Autor Norbert Wiersbin (Jg. 1957) hat an der Universität Münster Erziehungswissenschaften, Psychologie, Soziologie und Philosophie studiert. Er war u.a. Schüler von Prof. Dr. Dieter Sengling, dem Herausgeber der ersten Armutsberichte in Deutschland. Prof. Sengling war seinerzeit Bundesvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, zu seinem Team zählten die renommierten Forscher Erwin Jordan, Johannes Münder (FU Berlin), Christian Schrapper und der junge Promovend Ulrich Schneider, dem heutigen Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Norbert Wiersbin war beruflich zunächst in der Jugend- und Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Politik und Soziales tätig, dann auch als Organisationsentwickler in der beruflichen Fortbildung. In den vergangenen dreizehn Jahren war er als Dozent, Fallmanager und Personalratsvorsitzender für einen Optionskreis mit der Wiedereingliederung von Erwerbslosen beschäftigt. Als teils freigestellter Personalratsvorsitzender hat er so an zahlreichen sozialpolitischen Diskussionen auf administrativer (behördlicher) und politischer Ebene teilgenommen. Er verfügt über einen großen Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zu dem Thema „Hartz IV“ und zu dessen Umsetzung im behördlichen Alltag. Als Autor und Publizist verarbeitet er dieses Wissen seit seinem Ausstieg aus dem Dienst (2012) in Kolumnen und sozialpolitischen Essays.

Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Systematische Verelendung durch Hartz IV „Und wehe, der Schoss ist fruchtbar noch!“ (B. Brecht) Seit Monaten ist eine deutliche Zunahme der im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) verhängten Sanktionen zu verzeichnen. Diese Praxis wird inzwischen von zahlreichen Kritikern als grundgesetz- und menschenrechtswidrig gegeißelt, sie verstößt gegen die Würde des Menschen (Art. 1 GG) sowie gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG). Dennoch hat noch Ende April 2012 eine erschreckende Mehrheit im Bundestag für die Beibehaltung dieses fortgesetzten und systematischen Rechtsbruchs gestimmt. Die Entscheidung wird u.a. mit fragwürdigen „pädagogischen“ Erwägungen und mit einem diffusen „öffentlichen Interesse“ zu begründen versucht. In einer Stellungnahme gegenüber tagesschau.de erklärte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zunahme der Sanktionen mit „der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr. In Zeiten einer guten Konjunktur könnten die Arbeitsagenturen den Leistungsempfängern mehr Termine vorschlagen und Angebote unterbreiten, deren Nicht-Wahrnehmung oder Ablehnung Sanktionen nach sich ziehen. Zugleich steige bei größerer Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die die Angebote der Arbeitsagenturen zurückwiesen.“ Während also die im Bundestag vertretenen Mandatsträger (mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE) sich offen gegen das Grundgesetz stellen, wird durch die BA und die Jobcenter einmal mehr den Betroffenen die Schuld an ihrem Elend zugeschrieben. Es ist offensichtlich, dass so der Druck auf Erwerbslose erhöht werden soll, jede auch noch so miese Arbeit anzunehmen. In der Folge wird weiterer Druck auf das allgemeine Lohnniveau ausgeübt, der Niedriglohnsektor ausgeweitet und eine weitere Prekarisierung der Erwerbsarbeit betrieben. Die zarte Frucht Sozialstaat wird so bis zur Unkenntlichkeit ausgepresst. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Motivation der behördlichen Mitarbeiter, quasi in einen „Wettbewerb der Bürgerverelendung“ zu treten. Dabei dürfen wir uns nicht alleine auf die „ausführenden Organe“ konzentrieren, in unseren Fokus gehören auch die Amtsleiter vor Ort und noch zwingender die kommunalen Wahlbeamten wie Landräte, Kreisdirektoren, Beigeordnete und Dezernenten. Letztere sind es, die in den Behörden die Politik bestimmen, in ihren Netzwerken (Städte- und Gemeindetage) wird administratives Handeln und die Umsetzung von Gesetzen beraten und beschlossen. Hier wird auch das sozialpolitische Klima determiniert, dabei kann es schon mal zu kommunalen Wettbewerben („Benchmarkings“) der übelsten Art kommen. “Im Vordergrund der Gespräche müssen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände die Reduzierung der Ausgabenlast im sozialen Bereich und die chronische Unterfinanzierung der NRW-Kommunen stehen. Besonders die Wohnkosten für Langzeitarbeitslose, aber auch die Kosten für die Pflege von Älteren, die Hilfen für Behinderte oder den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert .” Die kommunalen Wahlbeamten müssen sich in regelmäßigem Turnus einer Wahl durch die Räte oder Kreistage stellen. Sie haben selbstredend ein Interesse daran, auf ihrem Feld zu glänzen und sich zu profilieren, oft auch für erstrebte „höhere“ Aufgaben. Für ihre Berufung sind sie auf politische Mehrheiten angewiesen und auch hier gilt: Wes Brot ich fress, des Lied ich sing. Oder anders gesagt: Hier wird knallharte Parteipolitik betrieben, die nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen muss. Eine vergleichbare Motivationslage dürfen wir auf der Ebene der Amtsleiter vermuten, auch hier steht die eigene Karriereplanung nicht selten im Vordergrund. Da werden schnell auch Weisungen von oben umgesetzt, die bei genauerer Betrachtung nicht gesetzeskonform sind, da hören wir von „Pflichterfüllung“ oder auch schon mal von „Weisungsnotstand“. Bedenken von Kritikern werden mit einem „wir machen das hier einfach so“ vom Tisch gefegt, dafür werden dann Gesetze gebeugt, wenn nicht sogar gebrochen. Und diese Verwalter des Elends sind sich dabei noch relativ sicher, von ihren „Dienstherren“ geschützt bisweilen wie die Gutsherren agieren zu dürfen, die betroffenen Bürger „können im Zweifelsfall ja klagen.“ Hauptsache die verordneten Zielvorgaben werden erreicht. Auch auf der operativen Ebene arbeiten Menschen, wir dürfen auch hier von Karriereplänen und Profilierungsbemühungen ausgehen. Wir sollten aber nicht ausschließen, dass es auf dieser Hierarchiestufe um ganz profane materielle Interessen gehen kann. Mit Einführung des „Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD)“ wurde erstmals eine Leistungskomponente als fester Gehaltsbestandteil eingefügt. Damit wollten die öffentlichen Arbeitgeber vordergründig eine an der Leistung orientierte Bezahlung installieren. Der hier definierte Gehaltsbestandteil wird in der Regel einmal jährlich nach systematischen Leistungsbewertungen ausgeschüttet. Dazu werden Kennziffern definiert, bewertet und verglichen. Eine andere Ermittlung der Leistung eines Mitarbeiters stellt aber auch die sog. Zielvereinbarung da, mit der jährliche Zielmargen festgesetzt und angestrebt werden. Dazu bieten sich idealerweise sog. harte Kriterien an, Fakten, die absolut zählbar und relativ vergleichbar sind. Wir wissen inzwischen und können es belegen, dass die Anzahl der Sanktionen nicht nur auf Amtsebene als ein solches hartes Kriterium herangezogen wird. Damit bekommt der Rechtsbruch System, die Verelendung breiter Schichten der Bevölkerung wird nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern vorsätzlich betrieben. Dieses eklatante Verbrechen (und es muss als solches benannt werden) muss an den Pranger und unverzüglich eingestellt werden! Wir alle haben die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Wir können z.B. jeden Abgeordneten auf sein Abstimmungsverhalten ansprechen und unsere Empörung zum Ausdruck bringen. Wir können diesen Rechtsbrechern bei nächster Gelegenheit die Stimme verweigern, wir können uns zusammenschließen und laut und unmissverständlich Farbe bekennen: Gegen die entwürdigende Hartz IV Praxis und für eine berufliche Eingliederung! Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht In der anhaltenden und an Schärfe zunehmenden Diskussion um die rechtliche Bewertung des SGB II (Hartz IV) wird ein unabdingbarer juristischer Grundsatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser lautet: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig, wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den Weg gebracht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren von der festen Absicht beseelt, schreiendes Unrecht, wie es in Zeiten des nationalsozialistischen und faschistischen Terrorregimes des „Dritten Reiches“ herrschte, auf ewig zu verhindern. Deshalb garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Angesichts der faktischen Außerkraftsetzung grundgesetzlich garantierter und durch international verbindliches Völkerrecht verbriefter Menschenrechte, wird der Widerstand geradezu zur Pflicht! Dieser Widerstand wächst...

Kommentare