RA Martin Reucher †: "Hartz IV-Bezieher haben keine Chancen, mit Hilfe des Verfassungsgerichts ihre Lebenslage zu verbessern


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RECHTSANWALT MARTIN REUCHER VERSTORBEN 

Der Bochumer Anwalt für Sozialrecht Martin Reucher ist nach einer schwerer Erkrankung im Alter von 56 Jahren am vergangenen Freitag verstorben. Reucher wurde bundesweit bekannt, weil er vor dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht für eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder gestritten und eine Reform des SGB II durchgesetzt hatte. Im Nachgang sah sich Reucher seines Erfolges für die Rechte von Millionen von Hartz IV Betroffenen beraubt, weil die Politik die ergangenen Urteile nicht verfassungsgemäß umsetzten. In einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung erläuterte er im Nachgang, 

...dass Hartz IV-Bezieher keine Chance hatten, mit Hilfe des Verfassungsgerichts ihre Lebenslage zu verbessern. Die vorherrschende Politik ließ nämlich die Vorgaben des Verfassungsgerichtes „zur Makulatur werden“.

Der Tod von Rechtsanwalt Martin Reucher ist ein schwerer Verlust für die Erwerbslosenbewegung.
Sein Kollege Volker Winkelmeier schreibt in einem Nachruf: Von den Kollegen wurde er als kompetenter Gesprächspartner geschätzt, von seinen Mandanten für seinen Einsatz auch in aussichtslos scheinenden Fällen geliebt. Martin hat sich in den letzten sechs Jahren stets mit den Stärkeren angelegt.“ Martin Reucher wird am Mittwoch den 7. Dezember in Nottuln im Kreise seiner Familie zur letzten Ruhe gebettet. (sb) 

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