HARTZ IV: WENIGER WARMWASSER-ZUSCHUSS FÜR KINDER



Kinder erhalten weniger Warmwasser-Zuschuss

Hartz IV Logik: Kinder dürfen weniger duschen als Erwachsene

Die Berechnungsgrundlage für Hartz IV ist in fast allen Teilen absurd. Warum Kinder beispielsweise weniger Regelleistungen erhalten, als Erwachsene, konnte die Bundesregierung bis heute nicht eindeutig erklären. Im Gegenteil, sie behauptet die Leistungen wären nach ihren Berechnungen sogar zu hoch. Wie weit diese Absurdität reicht, wird anhand der altersgestaffelten Berechnung des Warmwasser-Zuschusses offensichtlich. Kinder dürfen nämlich nach der Logik des Gesetzgebers weniger warm duschen, als Erwachsene.

Seit den Hartz IV Reformen zu Beginn des Jahres rechnet die Bundesagentur fürArbeit den Warmwasser-Zuschuss mittels Durchlauferhitzer, Gastherme oder Boiler für Kinder herunter. Demnach haben Kinder einen geringeren Anspruch auf Warmwasser, als Erwachsene.

So wurde seit Anfang 2011 eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen, bei der Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften einen geringeren Anspruch auf Warmwasser haben, als Erwachsene. Vor den Gesetzesänderungen war der Warmwasseranteil in Höhe von 6,47 Euro in den Regelleistungen verrechnet. Seit Jahresbeginn wurde die Warmwasserpauschale heraus gerechnet, weil sich das vorige Berechnungsmodell als zu kompliziert erwies. Denn wer bis 2011 Warmwasser statt über eine Zentralheizung via Boiler bezog, musste die Kosten selbst bestreiten. Denn die Kosten fürs Warmwasser musste über die Stromrechnung beglichen werden. Und diese Kosten müssen bekanntlich Bezieher von Hartz-IV-Leistungen selbst bezahlen.

Kinder erhalten nur einen Zuschuss von 3 EuroEtwa 20 Prozent aller Hartz IV Haushalte sind
von diesem Umstand betroffen. Bis zum Jahresbeginn sollen den betroffenen Haushalten die Mehrkosten rückwirkend durch die Leistungsträger erstattet bekommen. Auf den ersten Blick eine Verbesserung für die Betroffenen, die sich bei genauerer Hinsicht abermals als ungerecht erweist. Denn ein Single-Haushalt soll einen Pauschalbetrag von 8 Euro je Monat erhalten. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren erhalten hingegen nur 4 Euro und Kinder bis zum 13 Lebensjahr nur 3 Euro. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit unterliegen die Berechnungen den Regelleistungen der benannten Personengruppen. Folgt man dieser Betrachtungsweise, so dürfen Kinder und Jugendliche weniger duschen, als Erwachsene.

Klagewelle erwartetGegenüber der Süddeutsche Zeitung betonte Harald Thomé von der Erwerbslosen-Beratungsstelle „Tacheles“, dass diese ungerechte Logik für den Energie- und Warmwasseranteil des Kinderregelsatzes „jeder empirischen Grundlage widerspricht“. Von daher gehe die Initiative davon aus, dass auf die Sozialgerichte eine erneute Klagewelle niederprasseln werde. Ob diese Berechnungslogik vor den Gerichten standhält, kann bereits jetzt angezweifelt werden. In den Behörden müssen die Sachbearbeiter nun genau auf die Geburtstage der Kinder achten, damit bloß nicht ein zu hoher Warmwasser-Anteil gezahlt wird. Die schwarz-gelbe Bundesregierung spart an allen Ecken bei den Menschen, die sowieso schon nichts haben. Nun also müssen Kinder sich auch noch das duschen oder baden verkneifen, weil ansonsten der Zuschuss nicht ausreicht. (sb)

Kommentare

  1. WENIGER WARMWASSER-ZUSCHUSS FÜR KINDER, ist und bleibt Verfassungswidrig in jeder Logik solches Handeln auch ein Verbrechen es darstellt, wer´s nur versucht auszuüben zu wollen, von Argenangestellten und der Grundsicherungsämter Deutschland der Sozialgesetze. Auch das dann solche Angestellte der ARGE`n ein Strafverfahren drohen wird, auch im Versuch, nach § 130 I StGB, auch weiter: Das solche dann Angestellte sofort befreit werden von Ihrem Angestelltendienst und nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz zurückkehren dürften, jetzt auch schon Glas klar sein wird; - Artikel § 3 I GG (Grundgesetz) ist das Gleichheitsprinzip von der unfähigen ARGE´n BA- Nürnberg nicht dort anzusetzen. Klar das muss auch eine Klagewelle geben, vor allem warne ich heute schon davor, die Dummen Argenmitarter sich korrekter zu verhalten zu müssen, die solche Unterschiede zwingen, können auch wegen der Nötigung (§ 240 I StGB) strafrelevant verfolgt jetzt noch werden, durch die Strafandrohung, die eben auch dann nicht verjährt ist bei der tätlichen Fristwahrung von weiteren Unterbrechungen der Strafandrohung von 3 Jahren oder mit Geldstrafen und in schweren Fällen gar zu sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dazu Abs. IV (IV) unterliegt hier der Fall aber schon des Satz 1 STGB!

    Auch das die Regelsätze ein Witz der Nation ist, doch sage ich schon zuvor, dass die HartzIV Regelungen ein Krimineller Akt der Verantwortlichen ist, den 2 Putsch hervorzurufen, eine ganz andere Welt ohne Frieden zu bringen. Auch stehe ich dazu was Helmut Schmidt bei:
    ZITAT: Wenn das so weiter geht wird es Mord und Totschlag geben! e

    Es sind zu viele Länder deren Bürger hier Islam Salafisten Iraner Marokaner etc.um an den Sozialstaat sich heimisch ihn auszunutzen, dürfte hier nicht arbeiten und viele wollen ja auch nicht! Deshalb auch die Regelung, wer rein kommt darf erst nach 3 Monaten des Anspruchsvoraussetzungen der Unterstützung beantragen muss Deutsch lernen etc. Leute das ist aber eine unterlaufene Zukunft. Hier müssen strengere Maßregeln aufgefahren werden, Keinen Anspruch mehr denen, die hier nur sich auf der faulen Haut legen wollen, dass es schon Millionen sind von Ihnen ist Fakt, was die meisten der Integration auch sich weigern wollen sich hier anzupassen, wie es Fernsehberichte traurigerweise uns das zeigen ja mussten! Ich sage dazu eins, wer sich in Mitstaaten nicht anpassen will, gleich egal was man für eine Religion auch hat, kann gehen! Der Die Sozialhilfe ist ein andere Akt, als der, der hier nur falsch aus halten kann, fürs überleben. Hier müssen andere Maßnahmen ergriffen werden für solche Minigraniten die meinen sie können davon falsch sich gesundstoßen. Wie geht das auch, Fahren dicke Fahrzeuge uns sitzen bei der Arge und gaukeln falsche Sachverhalte vor, hier muss auch mehr zur Prüfung dadurch, vereinfacht werden dürfen und müssen. Nicht umsonst werden die Grenzen wieder regelrecht geschlossen dazu!!

    Matthias aus NRW-MV

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