HARTZ IV-REGELSÄTZE WERDEN ÜBERPRÜFT


Neuberechnung der Hartz IV Sätze

Die Regelleistungen sollen nun mehr mit verbesserten Berechnungsmethoden und neuen Daten ermittelt werden. Damit beauftragt sind die Experten Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Universität überprüft im Auftrag der Bundesregierung die Hartz IV-Regelsätze und berechnet diese neu

Die Ruhr Universität in Bochum hat nach eigenen Angaben einen Auftrag von der Bundesregierung erhalten, um die Hartz IV Regelleistungen methodisch neu zu berechnen. 

Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung die in Bochum ansässige Ruhr Universität dazu beauftragt die Regelbedarfe für Hartz IV Bezieher neu zu berechnen. Im Februar letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Regelleistungen als verfassungswidrig eingestuft. Auch nach den Reformen Anfang des Jahres 2011 gehen zahlreiche Sozialexperten davon aus, dass dem Urteil der obersten Verfassungshüter nicht genügend Geltung verschafft wurde. Zwar propagiert die schwarz-gelbe Bundesregierung in der breiten Öffentlichkeit, dass durch die stattgefundene Neuberechnung die Regelbedarf nun dem Urteilsspruch genüge, allerdings zeigt man sich anscheinend intern selbst nicht davon überzeugt. Nicht anderes ist es zu bewerten, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Professoren der Uni Bochum damit beauftragt hat, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln.

Neben den Regelleistungen für Erwachsene wurden insbesondere von den Karlsruher Richtern die Ermittlung der Kinderregelsätze scharf kritisiert. Die Herleitung ist nicht methodisch-belegbar berechnet, sondern willkürlich geschätzt worden ist, urteilten damals die Richter. Ebenso wurden die Arbeitslosengeld II Sätze für weitere Erwachsene im Haushalt als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung zwar für Kinder neue Regelsätze berechnet, die momentan zur Anwendung kommen. Das entsprechende Gesetz sieht jedoch eine gründliche Überprüfung aller Regelsätze bis zum Jahr 2013 vor.

Regelleistungen sollen mit neuen Methoden und Daten ermittelt werden

Die bisherige Methode zur Berechnung der Hartz IV-Sätze richtet sich...nach der Ausgabenstruktur der unteren Einkommensschicht, wobei mit statistischen Methoden die Konsumanteile verschiedener Haushaltsmitglieder an allen Gütergruppen ermittelt werden. „Die bisher genutzten Verteilungsschlüssel der Ausgaben für Kinder wurden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und 2003 entwickelt und geschätzt. Die Zielsetzung des Forschungsauftrags ist es, diese Schlüssel auf der Grundlage neuer Daten und weiter entwickelter statistischer Methoden zu überprüfen.“, so Ott und Werding. Daraus soll dann ein neues, transparentes Berechnungssystem entstehen. Ob dieses Versprechen erfüllt wird, wird sich spätestens im Februar nächsten Jahres zeigen. (sb)

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