HARTZ IV: BESCHWERDE VORM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF

Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Hartz IV Sanktionsbescheid 

Aktuell ist eine Beschwerde aufgrund eines Sanktionsbescheides nach nach § 31 SGB II gegen eine Hartz IV Bezieherin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das zuständige Jobcenter hatte im Jahre 2007 die ALG II-Leistungen aufgrund der bloßen Mitteilung eines Mitarbeiters einer Zeitarbeitsfirma gekürzt, der gesagt hatte, die Betroffene habe den Job gar nicht haben wollen. Das habe er daraus geschlossen, dass sie gesagt habe, der Lohn sei ja niedriger als die Hartz-IV-Leistungen (was zutraf). 

Das Gericht hatte den Sanktionsbescheid trotz eines eklatanten Mangels an Beweisen nicht aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die diesbezügliche Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Der Beschluss wurde nicht begründet. Darauf hin wurde eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren (Art. 6. Europäische Menschenrechtskonvention) erhoben. Eine Übersicht über den bisherigen und aktuellen Stand findet man auf den Seiten der Rechtsanwalts-Kanzlei "Sozialrecht in Freiburg". Über den Ausgang des Verfahrens werden wir weiter berichten. Eine positive Entscheidung könnte politisch gesehen entscheidend sein. (Freiburger Kanzlei, sb)

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