Warmwasser in Hartz IV Bescheiden als Krankenkost
Aufgrund eines angeblichen Software-Fehlers in A2LL sind die Hartz IV Mehrbedarfe für Warmwasser nach § 21 Abs. 7 SGB II momentan als „Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung“ in den ALG II Bescheiden ausgewiesen. Nicht auf den ersten oder zweiten Blick ist ersichtlich, warum dezentral geliefertes Warmwasser als „Krankenkost“ angesehen und deklariert wird. Von daher könnte es schnell passieren, dass hier Fehler entstehen. Laut interner Angaben könne die EDV den Posten nicht anders ausweisen.
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