Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten

Am 25. Februar 2011 haben Bundestag und Bundesrat nach langen Verhandlungen die gesetzlichen Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen an bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. in Kraft getreten. Das Landratsamt des Odenwaldkreises informiert über die einzelnen Leistungen, die Anspruchsberechtigten und die Verfahren. Eine erste Übersicht vermittelte der Pressedienst des Kreises in dem Bericht „Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche am 28. März. Da es für die einzelnen Leistungsarten unterschiedliche Bestimmungen gibt, werden die entsprechenden Informationen in weiteren Artikeln dort in den nächsten Tagen veröffentlicht. Teil eins: Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung.


Odenwaldkreis Presseartikel vom 04.04.2011 [Politik/Wirtschaft]

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