Stigmatisierendes Hartz IV Lotto-Urteil

Lotto bei Hartz IV per Urteil untersagt


Lotto-Urteil: Verbot stigmatisiert Hartz IV Empfänger
Das Landgericht Köln hat im Zuge einer einstweiligen Verfügung die Ausgabe von Lottoscheinen an Hartz IV Bezieher in Nordrhein-Westfalen untersagt. Als einen „unglaublichen Vorgang“ von Stigmatisierung bezeichnet die Linke das ergangene Urteil (wir berichteten).

Das ist ein "unglaublicher Vorgang" von Stigmatisierung, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Ina Leukefeld. „Diesem Hartz-IV-Stigma am Lotto-Tresen erteilen wir eine klare Absage“, sagte die Politikerin. Dieses Urteil überschreitet eine weitere Stufe der Diskriminierungen gegenüber Hartz IV Betroffenen. Das Urteil gilt zunächst nur für das NRW Land. Allerdings müsse man die Umsetzung auch in anderen Bundesländern wie Thüringen hinterfragen. „Es macht die Angelegenheit nicht besser, dass Thüringen von dieser Regelung offenkundig nicht betroffen ist. Fakt ist, dass Menschen, die langzeitarbeitslos sind, massiv stigmatisiert, ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde verletzt werden“, kritisierte die Linkspartei-Abgeordnete. Es darf keine Menschen zweiter Klasse in Deutschland geben. Man sollte gegen diese Gerichtsentscheidung mit aller Entschiedenheit vorgehen. Die Politikerin erwartet nun eine Positionierung des Innenministers sowie der Landesregierung in Thüringen.

Unterdessen haben sich die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer bei einer Sitzung darauf geeinigt, dass der deutsche Markt für private Anbieter geöffnet werden soll. Man wolle so „große Teile des Marktes“ aus der Illegalität holen. Eine abschließende Entscheidung ist hierzu allerdings noch nicht gefällt worden, wie Länderchefs mitteilten. Allerdings ändere eine neue Vorgehensweise nichts an dem „Lotto-Urteil“ aus Köln. (sb)

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