Unbefristete Zulassung für Odenwaldkreis als Optionskommune

Bild zeigt die Führungskräfte des Kommunalen Job-Centers (von links)
Patrick Beck, Claus-Jürgen Eberhardt, Erich Lust, Sandra Schnellbacher,
Jürgen Heisel, Elke Rothenheber und Ulrike Schlegel gemeinsam mit dem
Kreisbeauftragten für Arbeit und Soziale Sicherung Michael Vetter
und Landrat Dietrich Kübler. Zum Bericht.
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises befasste sich in seiner Sitzung am 24. Januar 2011 wieder einmal mit den Themen Optionskommune und Arbeitslosengeld II. Aber nicht der Streit um eine Erhöhung der Regelleistungen oder um das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder wie er derzeit zwischen Bundesrat und Bundestag, Regierung und Opposition ausgetragen wird, bildete den Hintergrund der Beratungen auf lokaler Ebene. Anlass war vielmehr die Tatsache, dass - nahezu unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit - der Odenwaldkreis wie auch die anderen so genannten Optionskommunen unbefristet als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen worden sind.
Kommunalträger-Zulassungsverordnung heißt im Amtsdeutsch die Rechtsgrundlage, mit der dem Kreis bescheinigt wird, dass er nun dauerhaft für die Gewährung von Leistungen, das Fallmanagement und die Arbeitsvermittlung der Langzeitarbeitslosen zuständig ist. Landrat Dietrich Kübler und Kreisbeigeordneter Michael Vetter als Beauftragter für den sozialen Bereich dankten den Führungskräften des Kommunalen Job-Centers für deren Engagement und den starken Einsatz auch weit über die Grenzen der Region hinaus, die nun zu diesem Erfolg geführt hat.
Kübler erinnerte noch einmal an das Auf und Ab in den zurück liegenden sechs Jahren, in denen es um den Fortbestand des als Experiment mit 69 Teilnehmern begonnenen Modells der Optionskommunen ging, die ohne Beteiligung der Agentur für Arbeit ihre Aufgaben für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger wahrnehmen. Der Kreistag beschloss seinerzeit - am 16. Juli 2004 - den Antrag auf Zulassung...
als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Land und Bund zu stellen. Seit Beginn des Jahres 2005 hatte der Odenwaldkreis diese Aufgaben erfolgreich wahrgenommen. Und immer wieder stand die Fortsetzung des Optionsmodells auf der Kippe. Erst die Einigung der Bundestagsfraktionen sowie der Länder und der Bundesregierung im Sommer 2010 machte den Weg für eine „Entfristung“ der kommunalen Träger frei und führte zur Verankerung des Optionsmodells in der Verfassung.
Das entsprechende „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ trat nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 9. Dezember 2010 in Kraft. Die unbefristete Zulassung ist für die Optionskommunen mit der Verpflichtung gegenüber dem Landes-Sozialministerium verbunden, mit der zuständigen hessischen Behörde eine Zielvereinbarung nach dem SGB II abzuschließen. Sie nennt ferner die Anforderung, jene Daten zu erheben und an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln, die eine „bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnis-Berichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche“ möglich machen sollen.

Quelle: Odenwaldkreis Presseartikel vom 01.02.2011 [Politik/Wirtschaft]

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