SPD zweifelt an den Hartz IV Regelleistungen

 

SPD: Neuer Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig?
Fast alle SPD geführten Länder haben im Bundesrat dem zuvor vereinbarten Hartz-IV-Kompromiss zugestimmt. Nun hegen führende Politiker der SPD Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschlossenen Arbeitslosengeld II Regelleistungen. Unterdessen haben der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und die Linkspartei angekündigt, Klagen gegen die neuen Regelsätze zu unterstützen. Obwohl die SPD dem sogenannten Reformpaket in Bundestag und Bundesrat in der Mehrheit zugestimmt haben, bleibt die Reform in sozialdemokratischen Führungskreisen umstritten. SPD Politiker betonten, sie hätten am vergangenen Freitag der Gesetzesvorlage zugestimmt, obwohl erhebliche Zweifel - insbesondere bei den Hartz IV Regelleistungen - bestehen. Man gehe davon aus, dass die Neuregelungen wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden. Union und FDP vertraten hingegen die Ansicht, die beschlossen Gesetzespakete entsprechen der bundesdeutschen Verfassung. Bedenken würden auch nicht bei den Regelleistungen bestehen. So sagte der SPD Parteivorsitzende Sigmar Gabriel gegenüber dem Boulevardblatt „Bild am Sonntag: „Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Berechnung der Regelsätze verfassungskonform ist. Arbeitsministerin von der Leyen ist da große Risiken eingegangen.“ Die Partei hätte keinen Sinn mehr darin gesehen, über die einzelnen Punkte weiter endlos zu streiten. Statt dessen habe man sich im Wesentlichen auf das Bildungspaketes und den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche konzentriert, um wenigstens dort Verbesserungen durchzusetzen. Bereits am Freitag hatte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD) gesagt, die Regelsätze seien wahrscheinlich nicht verfassungsfest berechnet worden. Beck habe Sorge darum, dass das Verfassungsgericht die Regelsätze als verfassungswidrig einstuft. Eben jede Position wiederholte der Ministerpräsident in zahlreichen weiteren Interviews am Wochenende.

Linke und DGB unterstützen Hartz IV Regelsatzklage

Die Linke kritisierte die Doppelstrategie der SPD. Die Partei wolle...
mit ihren öffentlich geäußerten Zweifel darüber hinwegtäuschen, dass sie dem Reformpaket in der Gänze zugestimmt habe. Nun wolle sich die Parteispitze „aus der Verantwortung stehlen“, so die Linken-Vorsitzende Gesine Lötzsch. Die Linken unterstützen derzeit organisatorisch und finanziell eine Klage einer Betroffenen, mit dem Ziel eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen. Unterdessen kündigte auch der DGB an, seinen Mitgliedern, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, Rechtsschutz zu gewähren, falls sie eine Klage gegen den ausgehandelten Kompromiss anstreben wollen. Der DGB Vorsitzende Michael Sommer betonte in einem Zeitungsinterview mit dem „Hamburger Abendblatt“, die Gewerkschaft habe große Zweifel daran, ob die Hartz IV Regelsätze bei den Bundesverfassungsrichtern durchgingen.

Verschärfte Sanktionen und Fallstricke befürchtet
Scharfe Kritik am Abstimmungsverhalten der SPD äußerten auch Erwerbslosen-Verbände. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland hätte die SPD schon im Herbst 2010 gewusst, dass die Regelsatzberechnungen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach Kassenlage angepasst wurden. Eigentlich wäre bei einer korrekten Berechnung ein ALG II Regelsatz von weit über 400 Euro herausgekommen. Zudem zeigte man sich erstaunt darüber, dass die SPD die Verschärfung von Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher erst kritisierte, aber dann kommentarlos im Bundesrat zustimmte. Von nun an müssen Jobcenter Erwerbslose nicht mehr schriftlich und konkret auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Es reiche, wenn sie „Kenntnis darüber erlangen“. In der Realität heißt das, dass die Bestimmungen nur noch in der Behörde selbst aushängen müssen, ohne dass die Jobcenter-Mitarbeiter explizit darauf hinweisen müssen. Die Bundesarbeitsministerin von der Leyen ist hingegen davon überzeugt, dass die neuen Gesetze der Verfassung entsprechen. Eine Klage fürchte man in dem Arbeitsministerium nicht. Die Opposition hätte acht Wochen Zeit gehabt, Fehler nachzuweisen. Abermals behauptet die Ministerin, alle Daten zur Berechnung vorgelegt zu haben. Die SPD hätte insgesamt acht Wochen Zeit gehabt, alle Fehler zu beanstanden. Warum die Daten allerdings absichtlich wesentliche Berechnungsfakten unterschlägt, erklärte von der Leyen nicht. (sb)

Kommentare