Gesetzeslücke: Elterngeld auch für Reiche
Durch eine geschaffene Gesetzeslücke ist es auch Superreichen möglich, das Elterngeld zu beantragen. Bereits ein juristisches Gutachten hatte darauf hingewiesen, dass das Elterngeld möglicherweise gegen die Verfassung verstößt. Der Grund hierfür ist, dass entgegen des Prinzips von sozialen Leistungen beim Elterngeld diejenigen hohe Zahlungen erhalten, obwohl sie eigentlich nach sozialen Maßstäben diese nicht benötigen. Im Gegensatz dazu erhalten Eltern im Hartz IV-Bezug kein Elterngeld, weil der Mindestsatz von 300 Euro an die laufenden ALG II Regelleistungen angerechnet wird.
Lückenhafte Gesetzesregelungen beim Elterngeld
Die Neuregelungen zum Jahreswechsel in Bezug auf das Elterngeld scheinen zudem lückenhaft zu sein. Eigentlich sollten Eltern, die über einen Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden 250.000) keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Nach Ansicht des Steuerexperten Dr. Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin (FU Berlin) können auch Eltern mit einem Einkommen darüber das Elterngeld möglicherweise in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür ist Nichtanrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen.
weiterlesen: http://www.gegen-hartz.deDazu zählen Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse von Wertpapieren. Denn die Steuern auf die Kapitaleinkünfte werden seit der Einführung der Abgeltungssteuer von der Bank automatisch mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet.
Dadurch gehören Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen. So können auch Personen das Elterngeld beantragen, die über ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro netto verfügen. Denn die Zinsen für die Kapitaleinkünfte sind schon im Vorfeld abgezogen worden. Das bedeutet, auch wenn die Person pro Jahr real eine halbe Million Euro inklusive der Kapitaleinkünfte verdient, kann er zusätzlich auch noch das Elterngeld beantragen, ohne damit möglicherweise gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Politisch motiviertes Elterngeld
Ob diese Regelung politisch motiviert ist, kann nur vermutet werden. Denn das Elterngeld ist als solches betrachtet eine Umverteilung von unten nach oben, denn wer viel verdient, bekommt auch viel. Anscheinend kennt der Gesetzgeber hierbei noch nicht einmal ein maximale Verdienstgrenze. Reiche Eltern sollen Kinder bekommen, Geringverdiener sollen anscheinend darauf verzichten. Es kann nur eine Frage der Zeit sein, bis eine entsprechende Verfassungsklage eingereicht wird. Denn es gibt noch weitere Gründe, warum das Elterngeld gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt. (sb)
Die Neuregelungen zum Jahreswechsel in Bezug auf das Elterngeld scheinen zudem lückenhaft zu sein. Eigentlich sollten Eltern, die über einen Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden 250.000) keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Nach Ansicht des Steuerexperten Dr. Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin (FU Berlin) können auch Eltern mit einem Einkommen darüber das Elterngeld möglicherweise in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür ist Nichtanrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen.
weiterlesen: http://www.gegen-hartz.deDazu zählen Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse von Wertpapieren. Denn die Steuern auf die Kapitaleinkünfte werden seit der Einführung der Abgeltungssteuer von der Bank automatisch mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet.
Dadurch gehören Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen. So können auch Personen das Elterngeld beantragen, die über ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro netto verfügen. Denn die Zinsen für die Kapitaleinkünfte sind schon im Vorfeld abgezogen worden. Das bedeutet, auch wenn die Person pro Jahr real eine halbe Million Euro inklusive der Kapitaleinkünfte verdient, kann er zusätzlich auch noch das Elterngeld beantragen, ohne damit möglicherweise gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Politisch motiviertes Elterngeld
Ob diese Regelung politisch motiviert ist, kann nur vermutet werden. Denn das Elterngeld ist als solches betrachtet eine Umverteilung von unten nach oben, denn wer viel verdient, bekommt auch viel. Anscheinend kennt der Gesetzgeber hierbei noch nicht einmal ein maximale Verdienstgrenze. Reiche Eltern sollen Kinder bekommen, Geringverdiener sollen anscheinend darauf verzichten. Es kann nur eine Frage der Zeit sein, bis eine entsprechende Verfassungsklage eingereicht wird. Denn es gibt noch weitere Gründe, warum das Elterngeld gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt. (sb)
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