Neckar-Odenwald-Kreis. Aus der bisherigen NOA, der Neckar-Odenwald-Arbeitsgemeinschaft, ist zum 01. Januar 2011 das Jobcenter Neckar-Odenwald geworden. Für die Bürgerinnen und Bürger hat sich dadurch allerdings außer dem Namen überhaupt nichts geändert: die Adressen in Mosbach und Buchen, die Ansprechpartner, die Öffnungszeiten – alles ist wie vorher.
Trotzdem verbirgt sich hinter dem neuen Namen aber auch eine neue Organisationsform: die sog. Gemeinsame Einrichtung von Landratsamt und Arbeitsagentur. Zu dieser Neuordnung kam es überall in Deutschland, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 entschieden hatte, dass die bisherigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht der Verfassung entsprechen, weil sie eine „unzulässige Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunalverwaltungen“ darstellten.
Wenn es nach dem Willen des Kreistags und der Landkreisverwaltung geht, soll im Neckar-Odenwald-Kreis auch die Gemeinsame Einrichtung aber nur eine Übergangslösung darstellen. Schon bis zum 31. März 2011 sollen nämlich beim Land Baden-Württemberg die Würfel gefallen sein, ob der Neckar-Odenwald-Kreis dann ab Januar 2012 die Aufgabe im Wege der Option (siehe Erklärung) allein übernehmen darf. Denn künftig wird es nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat nur noch zwei mögliche Modelle zur Betreuung von Hartz IV-Empfängern geben: die Option oder die Gemeinsame Einrichtung.
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat sich eindeutig für die Option entschieden. Deshalb hat der...
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umfangreiche Optionsantrag auch fristgerecht noch im alten Jahr das Landratsamt in Richtung Sozialministerium verlassen. Im Vorfeld hatte sich der Kreistag mehrfach mit dem komplexen Thema beschäftigt und jeweils einstimmige Voten für die Option abgegeben. Auch die im Kreisverband des Gemeindetags zusammengeschlossenen Bürgermeister unterstützen diese Initiative einhellig. Die Kreisrätinnen und Kreisräte schlossen sich dabei den Argumenten der Verwaltung an, die nur durch eine Option „klare Verantwortlichkeiten und eindeutige Entscheidungsbefugnisse“ gewahrt sieht. Außerdem erhalte nur so der Neckar-Odenwald-Kreis die Möglichkeit, die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik vor Ort selber zu gestalten, ohne dass damit zusätzliche finanzielle Risiken verbunden seien. Und zudem – ganz besonders wichtig – biete nur die Option den betroffenen Menschen und ihren Familien eine schnelle, unbürokratische und effiziente Hilfe tatsächlich aus nur einer Hand.
„Verantwortung übernehmen“ ist für viele heute leider ein Fremdwort geworden. Auf den Neckar-Odenwald-Kreis trifft das allerdings nicht zu. Im Gegenteil. Wir wollen vielmehr jetzt auch für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in unserem Kreisgebiet sogar noch mehr Verantwortung übernehmen, “ schreibt Landrat Dr. Achim Brötel in seinem Begleitschreiben zum Antrag an Ministerin Dr. Monika Stolz, MdL im Sozialministerium. Er verweist auf die „jahrelange Erfahrung in einer kommunal geführten und kommunal geprägten Arbeitsgemeinschaft“, auf die Rückendeckung im Kreistag und bei allen Bürgermeistern sowie nicht zuletzt auf ein „hoch motiviertes“ Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: „Wir haben die fachliche Erfahrung, das Personal und die Räumlichkeiten vor Ort, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können.“ Eine umfangreiche und detaillierte Konzeption ist dem Antrag beigelegt, um diese Kompetenz zu belegen.
Nun heißt es allerdings zunächst erst einmal warten. Denn längst nicht alle Antragsteller erhalten die Zulassung zur Option: Allein in Baden-Württemberg stehen sechs zusätzlichen Optionsplätzen nämlich insgesamt 13 Bewerbungen gegenüber.
Im Landratsamt ist man dank der guten Ausgangslage und der überzeugenden Argumente aber guter Hoffnung, Ende März eine Zusage aus dem Ministerium zu erhalten, um dann zu den künftig 110 Optionskreisen bundesweit – 69 Optionskreise gibt es schon seit 2005 – zu gehören. Die förmliche Zulassung durch den Bund wird sich im Übrigen an den Vorgaben des Landes orientieren. Und eines, so der Landrat, sollte über komplizierte Verwaltungs- und Organisationsfragen nicht vergessen werden: „Die Hilfeempfänger stehen im Mittelpunkt. Sie sollen, in welcher Struktur auch immer, die bestmögliche Beratung, Betreuung und Hilfeleistung erhalten.“
Hintergrund:Das Optionsmodell bezeichnet eine Organisationsform für die Gewährung von Leistungen für Arbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz-IV-Empfänger). Seit 2005 gibt es bundesweit 69 Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte), die diese Aufgabe nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern in eigener Zuständigkeit allein wahrnehmen. Auch die Vermittlung von Arbeitslosen fällt in ihren Aufgabenbereich. Für das von den Kommunen ausgezahlte Arbeitslosengeld II und einen Großteil der Verwaltungskosten kommt der Bund auf.
In einer zweiten Runde sollen infolge einer gesetzlichen Neuregelung durch Bundestag und Bundesrat bundesweit weitere 41 Stadt- und Landkreise die Möglichkeit zur Option erhalten. Die Frist zur Antragstellung endete am 31.12.2010. Für die letztendlich ausgewählten Kommunen käme die Option dann ab dem 1. Januar 2012 zum Tragen.
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