►Audio/Video | Jobcenter-Odenwald.de PresseShow: Arme haben freie Wahl: Hamsterrad oder Hungerstrafe

Tagesdosis 21.1.2019 - Ein Kommentar von Susan Bonath.


WWW.JOBCENTER-ODENWALD.DE PRESSESHOW: Mit leistungslosen Einkommen hat die politische Klasse in Deutschland kein Problem. Diese betrugen laut Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft bereits vor zehn Jahren mehr als eine halbe Billion Euro pro Jahr – Tendenz steigend. Mehr als ein Drittel jedes Kaufpreises einer jeden Ware geht für die Dividenden, Pachten und Zinsen der Reichen drauf. Mit großzügigen Aufträgen für Rüstungs- und Luxusprojekte wirft die Politik ihrer Klientel die Moneten in den Rachen. Der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall etwa kassiert jährlich sieben- bis achtstellige Summen für den Betrieb des Gefechtsübungszentrums Altmark in Sachsen-Anhalt, inklusive der Kriegsübungsstadt „Schnöggersburg“. Milliardengräber wie Stuttgart 21 und die Endlos-Flughafen-Baustelle BER lassen grüßen. Bei Cum-ex-Geschäften sieht die Politik weg. Milliarden sickern jährlich in einen monströsen Überwachungsapparat und in Subventionstöpfe der Großkonzerne. 

Ganz anders geht das Machtinstrument der herrschenden Klasse namens Staat mit den Lohnabhängigen und soloselbständigen Überlebenskünstlern um. Wer nicht reich genug ist, um andere für sich arbeiten zu lassen, hat nur ein Recht: Er muss tagein, tagaus im Hamsterrad laufen, um die Kapitalmaschine am Rotieren zu halten. Wer aus der Tretmühle fällt, hat unter Androhung der Existenzvernichtung alles zu tun, um in ihr wieder Fuß zu fassen. Zu jedweden Bedingungen, versteht sich. Oberstes Ziel auf dem begrenzten Planeten ist ewiges Wirtschaftswachstum. Profite müssen in die Taschen der Kapitaleigner sprudeln, koste es, was es wolle. Die aus der Profitmaschine Outgesourcten haben gefälligst untertänig zu kriechen. Ansprüche stellen dürfen sie nicht. Man gönnt ihnen nicht den Brotkanten und das Dach über dem Kopf. 

Jedes Kind weiß: Ein Existenzminimum ist das mindeste, was ein Mensch zum Leben braucht. Denn er muss essen, trinken und sich vor der Kälte schützen können. Dafür braucht er Geld. Jedem inhaftierten Schwerverbrecher stehen in Deutschland diese Grundbedürfnisse zu. So ging es letzten Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Frage: Wie hoch ist eigentlich das Minimum vom Minimum für die pure Existenz der Armen? Und: Kann ein Sklave im spätkapitalistischen Arbeitslager seine Existenz verwirken? Kann er, nämlich dann, wenn er sich nicht vollständig in dieses integriert. Anders kann man die Stellungnahme von Ulrich Karpenstein nicht verstehen. Karpenstein gehört der von der Bundesregierung beauftragten Anwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ an. In Karlsruhe verhandelten die Verfassungsrichter eine Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha. Nach dessen Ansicht verstoßen Hartz-IV-Sanktionen gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl. Wie die Bundesregierung hatten die Karlsruher Richter in zwei Urteilen 2010 und 2014 die Hartz-IV-Sätze als physisches und soziokulturelles Existenzminimum definiert. 

Für Hartz-IV-Bezieher und übrigens auch Asylbewerber gilt das nicht. Beiden Gruppen kann der Staat dieses Minimum kürzen, Asylbewerbern sogar dauerhaft um gut ein Drittel, Hartz-IV-Beziehern für drei Monate um 30, 60 oder gar 100 Prozent, einschließlich Miete. Unter 25jährigen wird schon beim ersten „Vergehen“ der Regelsatz komplett gestrichen, beim zweiten auch die Wohnkosten...weiterlesen hier:  https://nyc.de/2sCxFoa

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