Sahra Wagenknecht: Leiharbeit gehört verboten

Beschäftigung: Leiharbeit gehört verboten | Gastwirtschaft - Frankfurter Rundschau: Von SAHRA WAGENKNECHT

Zeitarbeitsfirmen profitieren vom Lohndumping der Unternehmen.  


Unbefristete Beschäftigungs-verhältnisse sind ein Beitrag für eine echte Willkommenskultur. Wer die Flüchtlingskrise nutzt, um Arbeitsstandards zu senken, spielt den Rechten in die Hände. 
Unsichere Beschäftigung nimmt zu. Fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist inzwischen befristet. Vor allem immer mehr junge Menschen müssen sich von einem Arbeits- oder Werkvertrag zum nächsten hangeln oder werden von einem Betrieb zum nächsten verliehen. Die Gründung einer Familie, ja selbst die Planung eines Urlaubs wird unter solchen Bedingungen immer schwieriger. Befristet Beschäftigte haben keinen Kündigungsschutz und sind leichter erpressbar. Gegen unbezahlte Überstunden oder andere Zumutungen können sie sich nur schlecht wehren – vom selbstbewussten Eintreten für eigene Interessen ganz zu schweigen.

Doch wer für seine Interessen nicht kämpft, wird in der Regel mit schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen abgespeist. Das Ergebnis ist ein Teufelskreis, der zu einer wachsenden Spaltung der Belegschaften führt und es den Unternehmen erleichtert, Beschäftigte gegeneinander auszuspielen.


Befristete Beschäftigung spaltet Belegschaft

Nicht immer, aber meistens ist unsichere Beschäftigung auch schlecht bezahlt. Oft wird sie dazu missbraucht, um Verschlechterungen auch bei den anderen Beschäftigten durchzusetzen. Manche Unternehmen erhöhen gezielt vor Tarifauseinandersetzungen den Anteil der befristet Beschäftigten, andere heuern sogar Werkvertragsnehmer oder Leiharbeiter als Streikbrecher an. Es ist höchste Zeit, diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Ein befristeter Arbeitsvertrag sollte nur noch ausgestellt werden dürfen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt, das ist derzeit nur bei jedem zweiten Vertrag der Fall, gleichzeitig müssen die sachlichen Gründe strenger gefasst werden. 
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