XIX ARGUMENTE GEGEN HARTZ IV VON INGE HANNEMANN

03.06.2014 

Die (Noch-) Job-Center Angestellte Inge Hannemann ist schon seit einiger Zeit aktiv, um das leidige Thema der Gängelung von Harzt IV Empfängern bundesweit in die Diskussion zu bringen und für eine Reformierung zu sorgen. #


Das sind ihr Argumente:

  1. Es gibt nicht genug Erwerbsarbeit für alle, um jeden Bürger in die Lage zu versetzen, sich über das Existenzminimum zu bewegen. 
  2. Es wird nicht nach Recht sanktioniert, das zeigt bereits, dass etwa 50% der beanstandeten Sanktionen vom Jobcenter nach gerichtlicher Prüfung zurück genommen werden müssen. 
  3. Hartz IV ist maßgeblich ursächlich für den Niedrigstlohnmarkt. 
  4. Die wenigen, die tatsächlich “nicht integrierbar” sind, bleiben es, und daran lässt sich nichts ändern. Es ist eine Frage der Menschlichkeit, ob man sie dann auf die Straße schickt oder nicht. Wer ein Herz hat, kennt die Antwort. 
  5. Die Kosten für die Maßnahmen sind höher als die Kosten für die Hartz IV-ler. Aber nur 25% der Maßnahmen werden als nützlich empfunden. 
  6. Die Sozialabgaben bei relativierter Arbeitslosenzahl liegen heute deutlich höher als vor Einführung von Hartz IV. 
  7. 26,4 Milliarden kosten uns die Sozialabgaben heute. 33,28 Milliarden beträgt der Verteidigungsetat. Wir geben rund 6,8 Milliarden mehr für Krieg aus als für unsere eigenen Mitbürger. ►
  8. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass Hartz IV das Existenzminimum kennzeichnet und dass dieses nicht unterschritten werden darf. 
  9. Das Armutsvergleichsargument verschiedener Länder und Kulturen zieht nicht. Elend ist meist weder sozial noch psychisch vergleichbar, und dort wo es das ist, wird das Argument zynisch. Einem armen Menschen in Deutschland nicht zu helfen mit der Begründung, es könne ihm ja noch schlechter gehen, ist keine Begründung, sondern eine Ausrede. 
  10. Hartz IV-Empfänger müssen sich ihre gesetzlich garantierten Rechte sogar oftmals noch vor Gericht hart erkämpfen. Nicht selten müssen sie dafür täglich 8 Stunden aufwenden, während sie in dieser Zeit sanktioniert sind und ihre Grundbedürfnisse nicht gedeckt. Diese Zustände ziehen sich häufig über mehrere Wochen hin. Die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zins- und andere direkt konsequenten Folgen werden bei Gewinn des Prozesses nicht rückerstattet. Die Menschen auch bei Beweis ihrer Unschuld in Schulden geworfen.
  11. Die psychische Belastung, der Hartz IV-Empfänger ausgesetzt sind, ist nicht mit der zu vergleichen, die Arbeitnehmer empfinden. Der durch Schikane verursachte Stress treibt viele in psychische Krankheit, der oftmals physische Erkrankungen stehenden Fußes folgen.
  12. Hartz IV fördert den Missbrauch des Systems. Unternehmer können sich 1-Euro-Jobber direkt beim Jobcenter anfordern.
  13. Die menschliche Arbeitskraft steht in Konkurrenz zur maschinellen. Es gibt keine Umkehr der voranschreitenden Automatisierung.
  14. 50% aller HartzIV-Bezieher erkranken an Depressionen! 30% sogar schwer. Depressionen können tödlich enden! Auch die HartzIV-Kinder sind betroffen! Hartz IV macht krank!
  15. 1-Euro-Jobs zerstören den Arbeitsmarkt. Arbeit als “Dienst an der Gemeinschaft” zu betrachten, ist eine rhetorische Hülse. Jede Arbeit, die für nichts geleistet wird, ist Arbeit, die nicht mehr für Geld getan werden kann.
  16. Haftung der Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen (Sippenhaft): Sanktionen in Bedarfsgemeinschaften treffen alle, auch wenn nur einer sanktioniert wird. Hier wird die Strafe für den einen zur Strafe für alle. In Begriffen von Schuld und Unschuld gesprochen, betrifft die Sanktion eines Schuldigen in einer Bedarfsgemeinschaft auch immer gleich die Unschuldigen mit. Hierbei handelt es sich um einen Gesetzesbruch im Sinne des Strafrechts. In Bedarfsgemeinschaften mit Kindern treffen die Sanktionen auch die Kinder und das nicht nur materiell, sondern auch emotional. Die Armut und die Vorurteile Sanktionierten gegenüber stigmatisieren und traumatisieren die Kinder.
  17. Die Definition der “Bedarfsgemeinschaft” der Jobcenter entspricht nicht der verfassungsrechtlichen der eheähnlichen Gemeinschaft zum Zwecke der rechtlichen Gleichstellung derselben zu einer Ehe. Es liegt im Ermessen des JC, was sie als Bedarfsgemeinschaft ansieht und was nicht. Willkür taugt nicht als Grundlage einer Amtsentscheidung — erst recht dann nicht, wenn die Entscheidung über Leben entscheidet.
  18. Auch Vermieter sind von der Sanktionspraxis irritiert und tendieren zunehmend dazu, Leistungsempfänger als Mieter nicht in Betracht zu ziehen. In Folge werden diese weiter diskriminiert und ihnen das Grundrecht auf freie Wahl der Wohnung weiter erschwert.
  19. Hartz IV schwächt die Volkswirtschaft. Es raubt den Bürgern die Kaufkraft.

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