VON: PRESSEDIENST ODENWALDKREIS
Anträge und Unterlagen bis 30. Mai abgeben + + + Verzögerungen bei der Bearbeitung möglich
Anträge und Unterlagen bis 30. Mai abgeben + + + Verzögerungen bei der Bearbeitung möglich
ODENWALDKREIS. - Aufgrund einer internen EDV-Umstellung bleibt das gesamte Kommunale Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 20. Juni geschlossen. In diesem Zeitraum können weder Anträge noch andere Anliegen bearbeitet werden.
Folgeanträge auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Anträge für eine Weiterbewilligung ab 1. Juli 2014), Anträge auf Gewährung einmaliger Leistungen sowie die für eine Sachbearbeitung erforderlichen Unterlagen, müssen rechtzeitig vorab, möglichst bis 30. Mai, beim KJC eingereicht werden.
Während der Umstellungsphase steht für dringende Fälle eine Notfallvertretung zur Verfügung, die über das Kommunale Service-Center unter der Telefonnummer 06062 70-1101 erreichbar ist.
Nach der EDV-Umstellung kann es für die Dauer von zwei bis drei Wochen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen und der Auskunftsbetrieb kann eventuell nicht in gewohntem Umfang aufrechterhalten werden.
Das KJC bittet in dieser Zeit von telefonischen Anfragen zur Bearbeitungsdauer abzusehen. Vorsprachen bei den Mitarbeitern des Kommunalen Job-Centers sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kunden des Kommunalen Job-Centers werden um Verständnis für die auftretenden Verzögerungen gebeten.
Folgeanträge auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Anträge für eine Weiterbewilligung ab 1. Juli 2014), Anträge auf Gewährung einmaliger Leistungen sowie die für eine Sachbearbeitung erforderlichen Unterlagen, müssen rechtzeitig vorab, möglichst bis 30. Mai, beim KJC eingereicht werden.
Während der Umstellungsphase steht für dringende Fälle eine Notfallvertretung zur Verfügung, die über das Kommunale Service-Center unter der Telefonnummer 06062 70-1101 erreichbar ist.
Nach der EDV-Umstellung kann es für die Dauer von zwei bis drei Wochen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen und der Auskunftsbetrieb kann eventuell nicht in gewohntem Umfang aufrechterhalten werden.
Das KJC bittet in dieser Zeit von telefonischen Anfragen zur Bearbeitungsdauer abzusehen. Vorsprachen bei den Mitarbeitern des Kommunalen Job-Centers sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kunden des Kommunalen Job-Centers werden um Verständnis für die auftretenden Verzögerungen gebeten.
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