Dichtung und Wahrheit der Bundesagentur für Arbeit – Ein „wutschnaubender“ Ausfall | NachDenkSeiten – Die kritische Website

Dichtung und Wahrheit der Bundesagentur für Arbeit – Ein „wutschnaubender“ Ausfall | NachDenkSeiten – Die kritische Website:


[...] Dass Inge Hannemann keineswegs eine „einsame Kämpferin“ ist belegt auch folgende Mail an die NachDenkSeiten:
„Ich bin Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und speziell im Bereich SGBII als Arbeitsvermittler angestellt. Es ist sicherlich für Sie keine Neuheit zu erfahren, dass Mitarbeiter des Jobcenters nicht selten dazu angehalten sind, enormen Druck auf Erwerbslose aufzubauen, sie unter Zuhilfenahme der Sanktionsmöglichkeiten in Tätigkeiten zu vermitteln, deren Arbeitsbedingungen nahe an der Sittenwidrigkeit liegen. Es ist sicher auch keine Neuigkeit für Sie, dass Jobcenter die verlängerten Rekrutierungsabteilungen für Personalleasinggesellschaften geworden sind.
In aufwendig organisierten Auswahlevents (“Speeddating” oder “Arbeitgeberbörse” genannt) in den Räumlichkeiten der Jobcenter werden “Kunden” unter Androhung von Sanktionen geladen, um wie auf einem Viehbasar von “Recruitern” der Leasinggesellschaften Jobs angeboten zu bekommen, für die auf dem Markt außerhalb des H4-Kundenkreises niemand bereit ist zu arbeiten. Es handelt sich hier vornehmlich um ...
Großaufträge für nicht selten namhafte Unternehmen, die Hilfskräfte für schwerste körperliche Tätigkeiten suchen. Dabei liegt die Entlohnung selbstverständlich selten über dem Mindesttarif der ZA-Branche. Oft erfolgen die Einstellungen nicht, bevor auch noch ein sogenannter “Bildungsträger” seine Leistungen an das Jobcenter verkauft hat, eine kurze, maßgeschneiderte “Qualifikation”, die aus einem Hilfsarbeiter einen “qualifizierten Hilfsarbeiter” macht. Das geschieht auch deshalb, damit die für Maßnahmen vorgesehenen Mittel im laufenden Haushaltsjahr auch wirklich ausgegeben werden. Die Ansprüche an die Kunden sind stets dieselben:
  • Hohe Motivation
  • 24h telefonisch ereichbar
  • Gesund, zeitlich flexibel (keine Kinder, keine “Muttischichten”)
  • Berufserfahrung
Kurzum, es werden Mitarbeiter gesucht, die von ihren Qualifikationen her durchaus auch in anderen Bereichen außerhalb der Zeitarbeit ein berufliches Zuhause finden und auch höhere Löhne beanspruchen könnten.
Sehr beliebt sind mittlerweile auch sogenannte “Arbeitserprobungen”, das heißt, man gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, “Kunden” für 1 – 4 Wochen unentgeltlich zu beschäftigen, damit eine Eignung direkt “on-the-job” abgeklärt werden kann – bei vollem H4-Bezug. Die Ansprüche an derartige “Maßnahmen beim Arbeitgeber” sind in der Realität absolute Makulatur. Maler, die während der Wintermonate arbeitslos geworden sind, werden nach 2-3 monatiger Arbeitslosigkeit “erprobt” (häufig zwischen 1 und 2 Wochen!!!), um ihre Eignung festzustellen. Gerade auf Baustellen stellt sich häufig heraus, dass Firmen Auftragsspitzen mit Praktikanten in sogenannten “Arbeitserprobungen” auffangen – das Ganze auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn dann nach der Arbeitserprobung klar ist, dass der Kunde “ins Unternehmen passt” (das heißt also dankbar ist für die Chance, in Kürze einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen zu dürfen, überstundenbereit und stressresistent ist), geht häufig auch noch ein Antrag auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses ein, das heißt der Arbeitgeber beantragt für eine fiktive “Minderleistung” des künftigen Arbeitnehmers eine “Aufwandsentschädigung”, die liegt meist zwischen 30 und 50 Prozent des Monatsbruttolohns für 3 – 12 Monate. Von der sogenannten “Nachbeschäftigungspflicht” kann sich jeder Arbeitgeber problemlos befreien lassen, indem er dringende betriebliche Erfordernisse oder Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, als Kündigungsgründe angibt.
Ein ganz besonders dreister Fall ist mir vor Kurzem untergekommen: Ich erhielt eine E-Mail eines Arbeitgebers, der auf die Bewerbung einer gut ausgebildeten Fachkraft aus dem gewerblich-technischen Bereich bekanntgab, er würde den Kunden ja sehr gern einstellen, aber die von ihm genannte Lohnvorstellung von 17,00€/Stunde sei völlig realitätsfern, er wäre bereit ihn einzustellen, aber für maximal 11,00€ – 12,00€/Stunde. Ich wurde also “motiviert”, für den Segen einer Integration auf den Kunden Druck auszuüben, um ihn von seinen Lohnvorstellungen abzubringen. Wohlgemerkt, das Ganze noch BEVOR der Kunde eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und somit die Möglichkeit erhalten hat, mit dem Arbeitgeber direkt die Konditionen zu verhandeln. Dabei erscheint es mir unerheblich, ob die Lohnvorstellung tatsächlich “realitätsfern” war (sie lag im oberen Bereich der marktüblichen Konditionen für dieses Berufsbild) oder auf üblichem Niveau gelegen hat, vielmehr zeigt es, dass ALGII-Bezieher in der Betrachtung der Wirtschaft bereits auf den Status von Heloten herabgewürdigt sind. ...Alles lesen  http://nyc.de/12T6fKV

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