Inge Hannemann eine Mitarbeiterin des Jobcenters
geht kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um.
MAULKORB FÜR KRITISCHE JOBCENTER-MITARBEITERIN?
Soll eine kritische Jobcenter-Mitarbeiterin mundtot gemacht werden, weil sie Hartz IV öffentlich kritisiert?
In ihren Beiträgen fordert sie wiederholt die Einhaltung des Grundgesetzes innerhalb der Hartz IV-Gesetze und spricht sich für Mitarbeiter/innen in den Behörden aus, die eine entsprechende Ausbildung bekommen und mit Empathie den Menschen auch in den Ämtern begegnen. In diesem Zusammenhang macht sie sich auch für die Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV stark und kämpft gegen die alltägliche Willkür in den Jobcentern.
Soll Inge H. mundtot gemacht werden?
Eben jene Kritik hat nun die Stadt Hamburg als Arbeitgeber veranlasst, Inge H. zu einer Anhörung vorzuladen. In der Vorladung war unter anderem folgender skandalöser Satz zu lesen: „Über die Inhalte des Blogs und darüber, ob und wieweit Sie an diesen Inhalten in Zukunft festhalten oder davon abrücken möchte würden wir gern ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.“ Hier muss man sich fragen, ob ein versteckter Versuch der Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes vorliegt. Denn noch immer ist es jedem Menschen erlaubt, seine Meinung frei zu äußern. Zweifelhaft ist auch, dass die Vorladung nur zwei Tage vor dem Termin ausgehändigt wurde.„Frau Inge H. braucht unsere Unterstützung“, mahnt Sebastian Bertram von der „gegen-hartz.de“ Redaktion. „Jeder Versuch sie mundtot zu machen, muss mit dem Herstellen einer breiten Öffentlichkeit und viel Protest begegnet werden“. Die Anhörung fand,am 8. März statt. Über den Fortgang werden wir weiter berichten. (sb)
Bitte die Quelle mit veröffentlichen! Quelle ist http://www.gegen-hartz.de/
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