Mietkaution bei Hartz IV

Mietkaution bei Hartz IV: Zunächst die absolute Kurzversion: Ich bin kein Jurist, folglich darf dieser Artikel auch nicht als rechtliche Beratung missverstanden werden. Aber wenn ich noch einmal in die Situation käme, dass ich eine Mietkaution aus der Hartz IV Regelleistung heraus tilgen soll, würde ich mir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und mich an einen Anwalt wenden....

[...] Hierzu habe ich versucht die Sichtweisen der vier Parteien wieder zu geben, die mit ihren Ansichten und Interessen bei diesem Thema aufeinander treffen:

Der Gesetzgeber: Seine Aufgabe ist es für die Bereiche, für die sich ein Regulierungsbedarf ergibt, Gesetze zu formulieren. Hierbei ist er gehalten, das Gemeinwohl nicht aus dem Auge zu verlieren, und die Gesetze so klar und eindeutig zu formulieren, dass bestenfalls überhaupt kein Interpretationsspielraum bleibt. Der letzte Prüfstein für die Gesetzgebung ist die Verfassung.

Die Kommunen: Sie tragen bei Beziehern von Sozialleistungen die Kosten für die Unterkunft, also Miete und Heizkosten. Sie sind zudem die Dienstherren der Angestellten in den Jobcentern (weder Landes- noch Bundesbehörden haben eine Weisungsbefugnis). Da fast alle Kommunen ständig klamm sind, wollen sie (bei einigen Kommunen kann man sagen: mit allen Mitteln) die Anzahl der Leistungsbezieher möglichst gering halten.

Die Leistungsbezieher: Wenn der Gesetzgeber seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat oder die Kommunen ihre eigene Interpretation der Gesetzestexte haben, sind sie die Leidtragenden in diesem Machtkampf. Sie beziehen das, was der Gesetzgeber als soziokulturelles Lebensminimum definiert hat. Wenn in dieses Lebensminimum auch noch Einschnitte gemacht werden, dann bleibt nur die Wahl zwischen Verzweiflung oder Kampf.

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