Riester-Rente wird nicht bei Hartz IV angerechnet: Vermögen in Riester-Verträgen sowie Rücklagen in der betrieblichen Altersversorgung werde nicht auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet, berichtet die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften....
aber auf die Grundsicherung wird es angerechnet
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