AUSZAHLUNG DER HÖHEREN HARTZ IV REGELSÄTZE 2012

Auzahlung der neuen Hartz IV Regelleistungen ohne Probleme?

Laut einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Hartz IV Regelleistungen ohne Probleme pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden. Bei dem Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung findet keine automatische Umstellung statt. Hier kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen!

Immer wieder gab es in der Vergangenheit technische Probleme durch die Berechnungssoftware „A2LL“ der Bundesarbeitsagentur. Zur Umstellung der neuen Hartz IV Regelsätze sollen sich derartige Schwierigkeiten nicht wiederholen. Der „erhöhte Regelbedarf wird automatisch ab Januar 2012 zum 31. Dezember ausgezahlt“ wird in einer Meldung der BA betont.


Die Regelleistungen für alleinstehende Erwachsene erhöhen sich zum Jahreswechsel von 364 auf 374 Euro, also um 10 Euro. Bis auf den Regelbedarf für Kinder bis 5 Jahre (plus 4 Euro monatlich) und der Regelsatz für volljährige Kinder bis 24 Jahre die noch zu Hause wohnen (plus acht Euro) werden die Kinderregelsätze nicht erhöht. Bei eheähnlichen Gemeinschaften und Eheleuten erhöht sich der Satz um...
9 Euro. „Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.“ Allerdings gebe es hier, im Gegensatz zu den Regelleistungen, bei dem Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung technische Probleme, da die Software hier keine automatische Anpassung vornimmt. Es ist daher davon auszugehen, dass es mindestens hier zu zeitlich Verzögerungen kommen wird. Laut BA habe man die Jobcenter dazu angewiesen, die Berechnungen vor Ort vorzunehmen. Die BA selbst spricht nicht von möglichen Verzögerungen, die Vergangenheit lehrte aber, dass gerade bei Umstellungen immer wieder Probleme auftraten.


Weiterhin erhöht wird die Höhe des Warmwasserbedarfes nach § 21 Abs. 7 SGB II sowie der Mehrbedarf bei Alleinerziehenden (nach § 21 Abs. 3 SGB II). Die Erhöhungen betreffen auch den Mehraufwand bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II sowie alle anderen im SGB II enthaltenen von der Höhe der jeweiligen Regelleistung abhängigen Leistungen. Das bedeutet auch, dass die Höhe der Beträge bei Aufrechnungen nach §§ 42 und 43 SGB II angehoben werden (können), da sich diese ebenfalls an der Höhe der Regelleistung orientieren.

Bis Ende Dezember sollen alle rund 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften einen Änderungsbescheid erhalten. Darin werden die Änderungen nochmals aufgeführt. „Eine gesonderte Vorstellung beim Jobcenter ist nicht notwendig“, wie die BA erklärte. Die neuen Hartz IV Regelsätze 2012 in der Übersicht. (sb)

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