HARTZ IV: FEHLERHAFTE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNGEN

Hartz IV: Alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen waren fehlerhaft

Laut eines Prüfberichts des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt. 

Ein Hauptproblem bei Hartz IV ist, dass die Betroffenen für ihre Erwerbslosigkeit schuldig gesprochen werden. Sprich, der Arbeitslose wird für seine Arbeitslosigkeit hauptverantwortlich gemacht. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass Betroffene beeinflusst werden müssten, um ihre Arbeitsfähigkeit für den Markt wieder herzustellen. Gründe wie chronische Krankheiten, Alter oder das Wegbrechen von Arbeitsplätzen spielen bei diesen ideologisch eingefärbten Überlegungen kaum bzw. eine untergeordnete Rolle. Um eine Eingliederung im Sinne des Gesetzgebers zu unterstützen, gibt es sogenannte Eingliederungsvereinbarungen. Die Betroffenen haben bei der Gestaltung kaum Möglichkeiten der Einflussnahme und werden zumeist zu Dingen gedrängt, die sie überhaupt nicht wollen. Der Vertrag wird immer unter Androhung der Mitwirkungspflicht (Sanktionen) geschlossen. Wer gegen die „Vereinbarungen“ verstößt, wird mit Hartz IV Kürzungen bestraft. 

Ein Bericht des Bundesarbeitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags zeigte nun, dass ausnahmslos... alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sind. Die Prüfer des Ministeriums hatten zwölf Jobcenter von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt beispielsweise keine Angaben darüber, welcher Ein-Euro-Job der Betroffene ausüben soll. In nur zwei Drittel der geprüften Verträge wurde überhaupt vermerkt, welche Eigeninitiative erwartet wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Prüfbericht. Demnach werden – anders als ursprünglich gedacht - nur die wenigsten EGV´en individuell erstellt. (sb)

Kommentare

  1. Dass Arbeitslose Menschen, insbesondere Jene, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind,von der sogenannten politischen Klasse der Bundesrepublik für Ihre Lage verantwortlich gemacht werden, ist schon seit längerer Zeit zu bemerken.
    Insbesondere die christlich- liberale Regierung Merkel versucht in immer größerem Umfang, Arbeitslose zu diffamieren und an den äußersten Rand der Gesellschaft zu drängen. Damit geht sie bewusst das Risiko des sozialen Unfriedens ein. In diesem Kontext sind auch die Bestrebungen zu sehen, Bezieher von ALG 2 bezüglich der Wohnkosten unter die Fuchtel der Gemeinden zu stellen und diese gleichzeitig durch Kürzung der Mittel zu zwingen, die Ärmsten mittels Zuweisung entsprechenden Wohnraumes zu ghettoisieren. Schließlich kann der Staat sie damit besser kontrollieren und notfalls niederhalten.
    Merkel und ihr Anhang verhalten sich nicht nur unsozial sondern weitestgehend verfassungsfeindlich. Einer solchen Regierung Folge zu leisten macht mitschuldig!

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