Mehr Selbstständige stocken mit Hartz IV auf

In Deutschland sind rund 4,25 Millionen Menschen, das ist etwa jeder zehnte Erwerbstätige, selbstständig tätig. Hiervon bezogen im März 2011 127.180 Leistungen zur Grundsicherung (ALG II). Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn hat die Lage der Selbstständigen, die ihre Existenz nicht alleine sichern können und staatliche Leistungen benötigen (sogenannte Hartz IV Aufstocker), analysiert und mögliche Ursachen der starken Zunahme der selbstständig erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Bezieher untersucht.

Zahl und Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung ansteigend
Seit Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)" ist ein nahezu stetiger Anstieg der Selbstständigen, die Grundsicherung beziehen, zu beobachten. Im März 2011 befanden sich
93.693 Selbstständige mehr in der Grundsicherung als im Januar 2005, wo 33.487 gezählt wurden. Da die Zahl der selbstständig erwerbstätigen ALG II-Bezieher weit stärker gestiegen ist als die Zahl der abhängig erwerbstätigen ALG II-Bezieher, hat sich der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen ALG II-Beziehern von 4,4% (Januar 2005) auf 9,4% im März 2011 mehr als verdoppelt.

Setzt man die Anzahl der selbstständigen ALG II-Bezieher ins Verhältnis zur Gesamtzahl der selbstständigen Personen (Jahresdurchschnitte), dann stieg der entsprechende Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung zwischen 2007 und 2010 von 1,7% auf 2,9%. Die "Aufstockerquote" der abhängigen Beschäftigten ist im selben Zeitraum von 3,4% auf 3,7% gestiegen. Offenbar unterscheidet sich die Einkommenssituation der Selbstständigen im unteren Einkommensbereich nicht mehr grundlegend von derjenigen der abhängig Erwerbstätigen.

Hohe Zahl von Selbstständigen im unteren Einkommensbereich
Eine Erklärung für die Entwicklung der Selbstständigen in der Grundsicherung ist die unbefriedigende Einkommenssituation vieler Selbstständiger. Die Zahl und der Anteil der Selbstständigen mit geringem Einkommen hatten sich im Zeitraum 2002-2005 deutlich erhöht. Nach 2005 sind sie zwar allmählich zurückgegangen, waren aber 2010 immer noch höher als im Jahr 2002. In 2010 verfügten rd. 270.000 Selbstständige noch nicht einmal über 500 € netto im Monat (einschließlich Transferleistungen). 26,5% aller Selbstständigen (rd. 950.000 Personen) hatten ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.100 €. Dies ist nicht zwangsläufig auf einen besseren wirtschaftlichen Erfolg der Selbstständigen zurückzuführen, sondern könnte auch aus einer Aufstockung durch ALG II resultieren. Eine ungünstige Einkommenssituation ist bei Solo-Selbstständigen, weiblichen Selbstständigen oder Selbstständigen in der Kreativwirtschaft festgestellt worden.

Eine zweite Erklärung verweist auf die starke Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2003, aus der eine Habitualisierung resultieren könnte: Viele Selbstständige haben Erfahrung bei der Inanspruchnahme staatlicher Förderleistungen der BA gewonnen und die Agenturen für Arbeit sind durch die Gründungsförderung mit dem Selbstständigen als Kunde vertraut. Durch die Umstellung vom Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auf das SGB II wurden aber keine grundsätzlich großzügigeren Regelungen für Selbstständige geschaffen. Die Änderung der Rechtsnormen scheidet damit als Ursache für die Zunahme der Aufstocker unter den Selbstständigen aus.

Schlussfolgerung und ökonomische BewertungDie Entwicklung der selbstständigen Aufstocker ist aus volkswirtschaftlicher Sicht kritisch zu hinterfragen: Die Rentabilitätsschwelle der selbstständigen Tätigkeit wird gesenkt mit der Folge eines Preis- und Verdrängungswettbewerbs. Von diesem sind dann wiederum Grenzbetriebe betroffen, deren Inhaber keine Grundsicherung beanspruchen. Für die selbstständigen ALG II-Bezieher wird dagegen eine Marktaustrittsbarriere errichtet. Ein Verdrängungswettbewerb, der nicht auf Effizienzvorteilen beruht, ist als schädlich für den Strukturwandel und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anzusehen. (pm)

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