HARTZ IV: FEHLERHAFTES EK-FORMULAR


Hartz IV: Fehlerhaftes Formular zur Frage Einkommen / Ferienarbeit

Das Formular EK (Einkommen) enthält bei der Frage „Ferienarbeit“ eine falsche, möglicherweise für Hartz IV Betroffene nachteilige Formulierung (nur Ferien zwischen zwei Schuljahre begünstigt). Der Fehler wurde jetzt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeräumt und soll zum Jahresbeginn korrigiert werden.

So steht in dem Formular zu Angaben von Einkommen unter der Frage 1a (Frage zum Arbeitsentgelt) die Zusatzfrage: "Wurde bzw. wird die Tätigkeit während der Schulferien (zwischen zwei Schuljahren) ausgeübt?"

Dazu steht in den Ausfüllhinweisen die Erläuterung als angebliche Voraussetzung: "Die Tätigkeiten werden in den Schulferien, d. h. zwischen zwei Schulabschnitten ausgeübt." Allerdings steht im § 1 Abs. 4 AlGIIV nur als Bedingung in dieser Hinsicht: "Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden".

Eine falsche Angabe "zwischen zwei Schuljahren" könnte den Antragsteller dazu animieren, Ferienjobs in den Oster-, Pfingst-, Weihnachts- oder sonstigen Ferien als fehlerhaft anzugeben. Dann wird dies allerdings als Einkommen angerechnet, auch wenn der Betrag nicht 1200 Euro nicht übersteigt

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf die fehlerhafte Formulierung bereits reagiert. So sagte ein Sprecher:
"Ich stimme Ihnen zu, der Begriff Schuljahr ist hier wirklich zu kurz gegriffen.“ Der Begriff wurde aber „keineswegs gewählt, um Einkommen aus Ferienjobs die in den übrigen Ferien verrichtet wurden, rechtswidrig anzurechnen, wie man versichert. „Es handelt sich vielmehr um ein Versehen, was schon daran zu erkennen ist, dass in den Ausfüllhinweisen die korrekte Erläuterung enthalten ist.“ Der Fehler wurde bereits erkannt und soll bei der nächsten Änderung des Vordrucks in Auftrag gegeben werden. Dies wird allerdings erst zum Jahresbeginn 2012 der Fall sein. Betroffene sollten ihren Bescheid dahingehend prüfen. Die BA versichert, falls eine „leistungsberechtigte Person, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, Einkommen erzielen und die betreffende Frage mit „nein“ beantwortet, werden die Sachbearbeiter „sicherlich mit einer Rückfrage nachfragen“. Wir werden sehen. (gr)

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