Die Thüringer Sozialverbände kritisieren das von der Bundesregierung eingeführte Bildungspaket für Kinder aus Hartz IV Familien und Geringverdienern. In der Praxis sei die Beantragung zu bürokratisch und umständlich. Das Ergebnis im Vergleich zum Aufwand ist viel zu gering, denn die finanziellen Hilfen sind in der Regel viel zu gering.
Das in diesem Jahr eingeführte Bildungspaket ist nach Auffassung zahlreicher Sozial- und Wohlfahrtsverbände in der Praxis kaum tauglich. Die finanziellen Zuwendungen bieten vielmals keine ausreichenden Hilfen für die Familien. „Die ausgegebenen Gutscheine für Kinder bedeuteten für alle Beteiligten viel Aufwand“, sagte die Landesgeschäftsführerin der Volkssolidarität, Ursula Kraus. Vielen betroffenen Familien fällt es zudem schwer, einen konstruktiven Zugang zu den Hartz-IV Ämtern zu finden. „Als Träger von Kindergärten sahen wir uns mit der finanziellen Unsicherheit konfrontiert, welche Leistungen schließlich übernommen werden“, berichtet Kraus. Der Sozialverband sei für die Betroffenen vielmals in Vorleistung gegangen, ohne Wissen darum, ob die beantragten Bildungspaket-Leistungen für Mittagessen oder Ausflüge überhaupt erstattet werden.
Praxistest nicht bestanden
Nach Erfahrungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat das Bildungspaket den Praxistest nicht bestanden. „Nach unseren Recherchen haben es...
bisher zwischen 30 und 35 Prozent der Berechtigten in Thüringen genutzt“, sagte Sprecher Stefan Werner. In Städten wie Erfurt oder Jena hätten zwar schon mehr als 80 Prozent der Familien von den Gutscheinen für Nachhilfe, Mittagessen oder Sport profitiert, auf dem Land seien die Weg für die von Hartz IV betroffenen Familien vielmals zu weit. Zudem fehle es vordergründig an entsprechenden Angeboten für die Kinder.
Für Stefan Werner vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist das Bildungspaket ein „kleinkariertes Gutscheinsystem“, dass meist nur zu einem hohen bürokratischen Aufwand führe. „Zumindest die zuletzt beschlossene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ist ein Gewinn, da Preissteigerungen der letzten Jahre ausgeglichen werden“, sagte er. Die Existenz der Betroffenen könne dennoch nicht ausreichend gesichert werden. Hartz IV lässt trotz Bildungspaket kaum eine ausreichendgesunde und vollwertige Ernährung für Kinder zu.
Demnächst können auch Kinder aus Asylbewerber-Familien Leistungen erhalten
Nachdem Kinder aus Asylbewerber-Familien vom Bildungs- und Teilhabepaket ausgeschlossen waren, will nun die Bundesregierung diese Ungerechtigkeit durch ein „kurzes Gesetzgebungsverfahren“ korrigieren. Die derzeit gültige Regelung ist weder verfassungskonform, noch entspricht dieser der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder deren Eltern Asylbewerber sind, sollen demnach zeitnah ebenfalls von den Leistungen profitieren.
Anspruch auf Teilhabeleistungen in Höhe von 10 Euro ab gesonderter Antragstellung
Harald Thome von der Beratungsstelle Tacheles e.V. wies in einem Rundschreiben abermals daraufhin, dass ein Anspruch auf Teilhabeleistungen in Höhe von 10 Euro ab gesonderter Antragstellung (§ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II) bestehen. Vielmals würden die Jobcenter den Betroffenen sagen, dass man erst einen Antrag stellen kann, wenn Familien nachweisen, dass ihr Kind beispielsweise in einem Sportverein angemeldet oder die Anmeldung beabsichtigt ist. „Dem ist zu widersprechen. Für eine solche Aufwendungsnachweispflicht für Ansprüche in der Zukunft mangelt es an einer Rechtsgrundlage.“ Thome rät daher allen Betroffenen Teilhabeleistungen gesondert zu beantragen, und diesen Antrag mit dem Fortsetzungsantrag für jeden Bewilligungsabschnitt zu erneuern. "Dann entsteht ein Anspruch auf Teilhabeansparung der im Bedarfsfall geltend gemacht werden kann. Dieser Anspruch verfällt nicht Ende des Jahres oder Bewilligungsabschnitts, wie manche Behörden in ihren Weisungen verfügen, sondern er verjährt erst nach 4 Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB I). Es wird daher empfohlen, die Anträge mit dem Ziel des Ansparens als Budget zu stellen und dann die Leistungen im Bedarfsfall geltend zu machen." (sb)
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