HARTZ IV BEWERBUNGSKOSTEN UND PRAKTIKUM

Mit meinem Beitrag möchte ich auf die schlechte Arbeits- und Lebenslage der Praktikantinnen und Praktikanten im Hartz IV Bezug hinweisen. Im Jahr 2010 war ich im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme für 6 Wochen in einem Praktikum für eine Anbahnung in ein Arbeitsverhältnis tätig gewesen. Mit schriftlicher Bewerbung hatte ich bei einem Häuslichen Pflegedienst Glück und wurde für das gesamte Praktikum (6 Wochen) als Büromitarbeiterin übernommen. Am Ende der Trainingsmaßnahme, die in der Eingliederungsvereinbarung schriftlich enthalten war, erhielt ich aber nur die Fahrtkosten zum Bildungsträger und Arbeitgeber. Die Bewerbungskosten, pauschal 5,00 Euro pro Bewerbung wurden von der damaligen ARGE nicht übernommen. Der Träger der weiterbildenden Trainingsmaßnahme war sehr gut. Aber er konnte diese Bewerbungskosten nicht zurückerstatten, weil er von der ARGE dafür keine Übernahme erhielt. 

Das ist eine besondere Schikane der ARGE, denn im Jahr 2007 erhielt ich meine Bewerbungskosten für mehrere Bewerbungsanschreiben für Praktikas in einer Maßnahme über den Europäischen Sozialfond von der ARGE-Agentur zurückerstattet. Ein Rechtsanwalt klagte für mich am Sozialgericht gegen diese willkürliche Handhabung ein. Zu 2/3 sah die Beklagte ihre Handlung ein, es ging um die weiteren Bewerbungskosten für geringfügige Tätigkeiten. Aber für das durchgeführte Praktikum wollte die ARGE nicht zahlen. Der Richter stellte sich auf die Seite der Beklagten und begründete seine Meinung damit, dass ein bemittelter Bürger mit dieser Klage keinen Rechtsanwalt beauftragt hätte. Der Richter sah keinen Erfolg in dieser Sache. 

Aufgrund dessen wurde Beschwerde von der Klägerin am Landessozialgericht eingereicht. Der Rechtsanwalt ist zur Unterbrechung seines Schriftverkehrs von der Klägerin beauftragt worden. Das geschah wegen der Äußerung des Richters, dass die Klägerin den RA mutwillig beauftragt habe. Es wurde von der Klägerin und auch zuvor in der 1. Instanz vom Rechtsanwalt auf den bedeutenden Wert dieser Klage hingewiesen. Denn die ARGE bzw. das Jobcenter wird sich für alle ALG-II Empfänger im Praktikum nach gerichtlichem Urteil gegen die Auszahlung von Bewerbungskosten richten. Leider bin ich gezwungen, meine Klage allein zu führen. Auf Hinweise zur Unterstützung dieses Klageverfahrens würde ich mich sehr freuen. Denn ich muß mich rechtlich mit einem großen Gegner, der die Staatskasse vertritt, auseinandersetzen. Zum dem Beitragschreiber kann per Email "edel_rose1@gmx.de" Kontakt aufgenommen werden. (Leserzuschrift A. Mücke)

Kommentare