HARTZ IV: MEHR SANKTIONEN GEGEN ALG II BEZIEHER


Im letzten Jahr sprachen Jobcenter deutlich mehr Sanktionen gegen ALG II Bezieher aus

Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Sanktionen gegen Bezieher von Hartz IV Leistungen ausgesprochen, als im Vorjahreszeitraum. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung durch die SPD Fraktion.

Sanktionen bei Hartz IV


Die Jobcenter haben im letzten Jahr 2010 deutlich mehr zeitweise Kürzungen des Arbeitslosengeld II Regelsatzes durchgeführt, als im Vorjahreszeitraum 2009. Demnach wurden insgesamt 823.300 Sanktionen gegen „erwerbsfähige Bezieher des ALG II“ durch die Leistungsträger durchgeführt. Im Vergleich zu 2009 sind das 13 Prozent mehr Sanktionen und im Jahresdurchschnitt 136.000 mehr Sanktionierte (plus 10 Prozent), die mindestens eine Regelleistungskürzung erfahren haben. Die im Durchschnitt ermittelte Höhe der Straf-Kürzungen betrug 124 Euro pro Betroffenen und Sanktion.


Was in dem Bericht der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurde: Vielmals sind die Sanktionen nach dem geltenden Gesetz völlig widerrechtlich. Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen ergangene Kürzungen hatten im Jahre 2010 Erfolg. Bei den Klagen sieht das Bild noch gravierender aus, wie unlängst Arbeitsmarktexpertin und Linken Politikerin Katja Kipping mitteilte. In etwa 55 Prozent der Fällen konnten Hartz IV Betroffene vor den Sozialgerichten 2010 eine Rücknahme der verhängten Sanktionen erreichen. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, weil viele Hartz IV Bezieher kaum Unterstützung von außen erhalten und oftmals unrechtmäßige Sanktionsbescheide hinnehmen. (sb)

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