Hartz IV verkürzt nicht Arbeitslosigkeit


Nicht schneller zum Job durch Hartz IV

Studie: Hartz IV verkürzt im Vergleich zur Arbeits- und Sozialhilfe nicht die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit

Laut einer wissenschaftlichen Studie der Hans-Böckler-Stiftung, verkürzt die sogenannte Arbeitsmarktreform Hartz IV nicht die Verweildauer der Erwerbslosigkeit und verhilft demnach auch nicht schneller zum Job.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung schuf die Arbeitsmarktreform Hartz IV mit dem Argument, Menschen in der Erwerbslosigkeit mit entsprechenden Arbeitsmarktinstrumenten schneller aus der Arbeitslosigkeit zu verhelfen. Laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung gab es im Vergleich zur alten Arbeitslosenhilfe keine „keine wesentliche Veränderung der Verweildauer“ in der Erwerbslosigkeit. Vor der Umsetzung von Hartz IV waren die Menschen im Durchschnitt etwa zwölf Monate ohne einen Arbeitsplatz (im Mittel gerechnet). Jeder zweite hatte in Zeiten der Arbeitslosen- und Sozialhilfe innerhalb eines Jahres einen neuen Arbeitsplatz gefunden, ohne dass er stärkere Sanktionen oder Repressalien erleben musste. Seit Bestehen der Arbeitsmarktreformen hat sich die Zeit der mittleren Erwerbslosigkeit auf durchschnittlich 13 Monate gesteigert. Gleichbleibend ist die im Durchschnitt berechnete Arbeitslosigkeit: Jeder zweite findet innerhalb eines Jahres einen neuen Job.

Die Ergebnisse wurden von den Forschern mit Hilfe des...
sozio-ökonomischen Panels ausgewertet, die jährlich mit Hilfe der repräsentativen Haushaltsbefragung erstellt werden. „Wir haben uns in dieser Untersuchung der Frage gewidmet, ob es mit der Hartz- IV-Reform gelungen ist, die allgemein als Problem angesehene Arbeitslosigkeitsfalle zwischen Arbeitsmarkt und dem System sozialer Sicherung zu beseitigen und ausreichende Arbeitsanreize für die Bezieher von Lohnersatzleistungen zu schaffen. Die Antwort hierauf fällt ambivalent aus. Zum einen konnten wir zeigen, dass die Verweildauern von Beziehern sozialpolitischer Transferleistungen in Arbeitslosigkeit nach 2005 tatsächlich überwiegend relativ kurz sind. Dies ist ein Ergebnis, das den Reformintentionen entspricht. Zugleich aber haben wir gezeigt, dass die Verweildauern vor 2005 ähnlich kurz waren. Dieses Ergebnis relativiert die Erfolgsmeldung stark: Als Konsequenz lässt sich festhalten, dass das Problem, um das es der Hartz-Reform zentral ging, nicht existierte; oder, dass es nicht gelungen ist, die Arbeitslosigkeits-Dauer weiter zu reduzieren. Man könnte nun argumentieren, dass die Reform zumindest insoweit erfolgreich war, als sie keinen Schaden verursacht hat. Aber es ist zumindest fraglich, ob dies zutrifft.

Es wäre ja denkbar, dass die Umstellung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe auf Arbeitslosengeld II (Alg II) neben ihrem „Erfolg“ bei der Gestaltung von Arbeitsanreizen und Verweildauern auch soziale und politische Probleme nach sich gezogen hat: eine Zunahme von sozialer Ungleichheit und Armut, höhere Beschäftigungsunsicherheit sowie Armut trotz Arbeit (working poor), die als soziale Reformkosten zu Buche schlagen und Gerechtigkeitsnormen verletzen. Wir haben eingangs betont, dass dies hier nicht unser Thema ist. Aber wenn die Hartz-IV-Reform gegen gesellschaftlich breit geteilte Gerechtigkeitsvorstellungen verstoßen hat, dann steht diesen Kosten kein Nutzen gegenüber." (sb)

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