Bildung und Teilhabe: Odenwaldkreis erhält eine Million Euro für bedürftige junge Menschen

„Das Geld ist da. Nun soll es den jungen Leuten auch zugute kommen“: Mit diesen Worten weist Erich Lust, Leiter der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung im Erbacher Landratsamt, auf die zusätzlichen Mittel hin, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ gewährt werden können. Dabei handelt es sich um jene weitere Unterstützung bedürftiger Familien, welche die Bundesregierung nach langem politischen Hickhack erst im Februar beschlossen hat (Stichwort „Bildungsgutscheine“).
Das Gesetz trat zum 1. April in Kraft. Die entsprechenden Anträge können und sollten teilweise schon jetzt gestellt werden; das Geld kann rückwirkend ab 1. Januar 2011 gewährt werden. In Frage kommen diese Leistungen nicht nur für Kinder von Familien, die von Hartz-IV (SGB II) oder von Sozialhilfe (SGB XII) leben – auch Wohngeldempfängern und Beziehern von Kindergeldzuschlag steht diese Unterstützung zu.
Wie Lust auf ECHO-Anfrage erklärte, hat der Bund dem Odenwaldkreis für diese Sache zusätzlich rund eine Million Euro zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte Mittel werden dem Kreishaushalt zufließen.
„Aber wir wollen, ...


dass dieses Geld bei den Bürgern ankommt.“
Die Unterstützung wird größtenteils für tatsächlich entstandene Aufwendungen gewährt und direkt an den betreffenden Leistungserbringer gezahlt. Die Kosten müssen also belegt werden. Zuschüsse gibt es etwa für Mittagsverpflegung in Schulen und Tagesstätten, für Schulausflüge (auch wenn es nur Tagesfahrten sind), für Vereinsmitgliedschaften und den Besuch von Musikunterricht oder Ferienangeboten. Auch Lernförderung (Nachhilfe) wird bezuschusst, dies aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Direkt an die Eltern oder jungen Erwachsenen gezahlt wird, wenn es um Schülerbeförderungskosten und Schulbedarf geht. „Mit dem neuen Gesetz dürfen wir nun auch Schülerbeförderungskosten für Leistungsberechtigte ab der Oberstufe übernehmen, was zuvor nicht möglich war“, weist der Fachmann auf eine wesentliche Verbesserung für Kinder weniger gut verdienender Eltern hin.
Ein „bürokratisches Monster“ sei dieses Gesetz, sagt Erich Lust angesichts der Ausführungsbestimmungen. „Doch wir versuchen, das so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.“ Deshalb können sich die Anspruchsberechtigten an die gewohnten Anlaufstellen wenden: das kommunale Service-Center beim Odenwaldkreis (Hartz IV, Sozialhilfe) oder die Wohngeldstelle (auch für jene, die Kindergeldzuschlag erhalten). Antragsvordrucke liegen bei der Servicestelle im Foyer des Landratsamtes sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Sie können auch dort (zur Weitergabe an die Kreisverwaltung) eingereicht werden. Mit Faltblättern, die in Kindergärten, Schulen und Beratungsstellen ausgelegt werden, will der Landkreis ebenso auf das „Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche“ aufmerksam machen. „Der Antrag hat vier Seiten, es ist aber wenig auszufüllen“, ermutigt Lust interessierte Bürger.

Ansprechpartnerin ist Vanessa Groß, Telefon 06062 70 1597; ihr Arbeitsplatz befindet sich in der Servicestelle im Foyer des Landratsamts in Erbach. Hartz-IV-Empfänger sollten die neuen zusätzlichen Leistungen bis Ende diesen Monats beantragen.

Quelle: ECHO online

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