Krankenkassen Zusatzbeiträge steigen massiv an


Zusatzbeiträge steigen drastisch

Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen massiv an
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen könnten nach Berechnungen der Universität Köln bereits ab ab Ende des Jahres massiv ansteigen. Laut der Auswertung müssen Versicherte ab 2012 rund 21 Euro pro Monat zusätzlich zu den regulären Kassenbeiträgen zahlen.

Nach Angaben des Instituts für Gesundheitsökonomie der Uni Köln könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen ab 2012 rund 21 Euro betragen. Für das darauffolgende Jahr 2013 wird ein weiterer Anstieg auf 33 Euro je Monat und Beitragspflichtigen Kassenmitglied prognostiziert. Diese Angaben spiegeln das Gesamtergebnis aller gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt wieder. Und es kommt noch dramatischer: Ab 2020 müssen Versicherte weit aus tiefer für die Gesundheitsversorgung in die Tasche greifen, denn dann könnte laut Experten der Zusatzbeitrag bereits auf 120 Euro pro Monat angestiegen sein. Wohl gemerkt, zusätzlich zu den regulären Kassenbeiträgen.

Bundesgesundheitsminister widerspricht den Ergebnissen...

Leiter des Instituts ist niemand anderes als der SPD Gesundheitsexperte und Bundestagsabgeordnete Dr. Karl Lauterbach. Während seiner Tätigkeit im Bundestag wird Lauterbach allerdings durch einen Kollegen für die Leitungsaufgaben vertreten. Das allein genügt dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), das Wissenschaftsergebnis anzuzweifeln. So ließ man verlautbaren, die Berechnungen seien „unseriös“, schließlich sei die Analyse politisch motiviert, um „Versicherte zu verunsichern“. Vor einigen Tagen beschwor Rösler, er gehe davon aus, dass im laufenden und im kommenden Jahr nur eine Minderheit der Kassen auf die Erhebung eines Zusatzbeitrages angewiesen sein wird. Während die Krankenkassen etwa eine halbe Milliarde Defizit in ihrem Abschlussergebnis beklagen, befinden sich nach Angaben des Gesundheitsministeriums etwa 4,2 Milliarden Euro Überschuss im Gesundheitsfonds. Diese Gelder wolle man nun als Rücklagen verwenden, anstatt die Krankenkassen und damit auch die Versicherten finanziell zu entlasten.

Krankenkassen bestimmen Höhe des Zusatzbeitrages 
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung eingefroren. Eine paritätische Finanzierung gibt es seit dem nicht mehr. Zusätzlich wird es den Kassen seit 2011 gestattet, die Höhe der Zusatzbeitrages selbst zu bestimmen. Zudem sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wesentlich geringer, so dass die Kassen finanzielle Schieflagen durch zusätzliche Pauschalbeträge ausgleichen müssen.

Gesundheitsausgaben steigen um 4,6 Prozent 
Das Kölner Instituts bekräftigte, man erstelle die Prognosen kontinuierlich jedes Jahr. Zu dem Ergebnis sei man gelangt, weil man von rund vier Prozent Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem ausginge. In der Tat sind die Ausgaben in den Jahren 2007 bis 2010 um gut 4,6 Prozent gestiegen. Hauptverantwortlich hierfür ist die stetig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die damit verbundenen höheren Kosten für die medizinische Versorgung. Zudem steigen Ärztehonorare, die Zuweisungen für Kliniken sowie die Arzneimittelkosten.

Zusatzbeitrag ist Kostenfalle 
In diesem Kontext kritisierte die Linke die „Kopfpauschalen-Falle“ der Bundesregierung. Nun zeige sich, wie sich die Gesundheitsreform in eine Kostenfalle für die Bürger entwickle. So sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Harald Weinberg: „Die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer und Rentner sind die Gelackmeierten der schwarz-gelben Gesundheitsreform.“ Nun schnappt die Falle der Kopfpauschale zu, kommentierte Weinberg weiter. Die prognostizierten Zahlen des Instituts seien realistisch, da selbst die schwarz-gelbe Koalition von einer steigenden Kostenentwicklung ausginge.

Sozialausgleich soll Geringverdiener schützen
 Für Geringverdiener und Hartz IV Bezieher soll ein Sozialausgleich vor zu hohen Kosten schützen. Bereits in diesem Jahr hatte sich allerdings herausgestellt, dass der sogenannte Sozialausgleich tatsächlich bei den Betroffenen nicht ankommt. Obwohl derzeit 13 Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, müssen Bezieher von Hartz IV dennoch den Zusatzbeitrag begleichen. Denn das Gesundheitsministerium hat einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von derzeit „Null Euro“ berechnet. Durch die Option einer Satzungsänderung können die Kassen dennoch von Hartz IV Beziehern den Zusatzbeitrag eintreiben. Die Mehrheit der Zusatzbeitrags-Kassen hatte zu Beginn des Jahres sich für eine solche Änderung entschieden. Wer zur Einführung des Zusatzbeitrages nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte, bleibt nun auf den Kosten sitzen. Denn auch die Jobcenter verweisen auf das Wechselrecht und verweigern die Übernahme der Kosten. (sb)

Kommentare