Hartz IV: Widerspruch gegen Elterngeld-Anrechnung


Kein Elterngeld für Arme

Musterwiderspruch und Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV
Die Initiative „TuWas“ der Fachhochschule Frankfurt am Main hat für Bezieher von Hartz IV Leistungen einen Musterwiderspruch sowie eine Musterklage vorbereitet. Denn beim Elterngeld werden Familien im Hartz IV-Bezug stark benachteiligt, da das Elterngeld zukünftig voll auf die Regelleistungen angerechnet werden soll. Nach Ansicht der Initiative ist dies ein sozialpolitischer Skandal. Ein kürzlich juristisches Gutachten kam ebenfalls zu dem Schluss, dass das Elterngeld wohl möglich gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt, da der Gleichheitsgrundsatz missachtet wird. Denn vor allem Besserverdiener profitieren von der Sozialleistung Elterngeld, während diejenigen, die tatsächlich auf unterstützende Leistungen per Elterngeld angewiesen sind, nur wenig oder überhaupt nichts bekommen.

Allerdings will die Arbeitsloseninitiative keine falschen Hoffnungen bei den Betroffenen wecken. So sagte Ulrich Stascheit: "Wie stets gibt es keine Garantie, dass ein Sozialrichter die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorlegt.

Kommentare