Hartz IV Regelsatz: Ministerium unterschlägt Daten

Kaufkraftverlust für Hartz IV Bezieher
wesentlich höher

Der Kaufkraftverlust für Hartz IV Bezieher ist höher, als die Bundesregierung offiziell bestätigt. Interne Arbeitspapiere werden vom Bundesarbeitsministerium bewußt zurück gehalten, damit Regelsätze nicht steigen.

Die Bundesregierung räumt erstmals einen deutlich höheren Kaufkraftverlust für Hartz IV Bezieher ein. Allerdings wird diese Erkenntnis nicht offen kommuniziert, sondern nur intern im Bundesarbeitsministerium bestätigt. Demnach müssten die Regelleistungen sogar nach eigenen Berechnungsgrundlagen steigen, doch eigenen Auswertungen werden unter Verschluss gehalten. Die Linke kündigte unterdessen juristische Schritte gegen die willkürliche Berechnung der ALG II Regelleistungen an.

Nach offiziell unbestätigten Angaben rechnet die Bundesregierung mit einem weitaus höheren Kaufkraftverlust für Hartz IV-Empfänger, als offiziell bestätigt wird.

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Die Kaufkraft ist ein wichtiger Indikator für die Berechnung der Arbeitslosengeld II Regelbedarfe. Auf Seite 19 des internen 43-seitigen Verhandlungspapiers der Union stellt man bei den aktuellen Veränderungsraten beim Lohn- und Preisindex fest, dass die Regelbedarfsstufe I eigentlich von 359 auf 370 Euro steigen müsste. Würde nur der derzeitige Preisanstieg berechnet werden, so läge der Satz bei 367 Euro. Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" vom Samstag unter Berufung interner Papiere des Bundesarbeitsministerium. Statt aber die Daten bei der Festsetzung der ALG II Regelleistungen zu beachten, wird über diese Tatsache intern weiterhin Stillschweigen vereinbart.

Im Zuge dessen erklärte der Linken-Parteichef Klaus Ernst gegenüber der Leipziger Volkszeitung, gegen die „Verabredung zum Verfassungsbruch“ juristische Schritte einzuleiten. Fakt sei, dass die Öffentlichkeit „gezielt in die Irre“ geleitet wird. Denn Realität ist, dass die Hartz-IV Regelsätze seit Jahren gekürzt werden, weil der reale Kaufkraftverlust nicht ausreichend Widerhall bei der Berechnung findet. Für Ernst ist klar, die Hartz IV Regelleistungen schnell wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. (sb)

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