Hartz-IV-Kompromiss ist verfassungswidrig


Armutskonferent:
Hartz IV Einigung verfassungswidrig

Saarländische Armutskonferenz: Hartz-IV-Kompromiss ist verfassungswidrig. Acht Euro mehr weder bedarfsgerecht noch armutsfest

In scharfer Form hat die Saarländische Armutskonferenz (SAK) den sogenannten Hartz-IV-Kompromiss zwischen CDU, FDP und SPD im Bundestag verurteilt. 8 Euro mehr Regelsatz, in zwei Stufen, seien weder verfassungskonform, noch bedarfsgerecht und schon gar nicht armutsfest. Der erneute Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei damit vorprogrammiert, so der SAK-Vorsitzende Egbert Ulrich.

Auch bei konservativer Betrachtungsweise hätte der Regelsatz mindestens um 33 Euro auf 392 Euro steigen müssen. Lediglich Rechentricks führten zu der „erbärmlichen“ Erhöhung um insgesamt 8 Euro, wie jetzt vorgesehen. Würde, über die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinaus, der echte Bedarf berücksichtigt (Warenkorbmodell) müssten mindestens...
[...] 79 Euro Aufschlag gewährt werden. Wenn gar die in Europa geltende Armutsgrenze von 60% des durchschnittlichen Einkommens (Medianwert) zugrunde gelegt würde, würden die Hartz-IV-Regelsätze gar um etwa 100 Euro steigen müssen.

Da die „große Hartz-IV-Koalition“ in Berlin nicht einmal die Minimalvoraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen wolle, sei ein entsprechender Gesetzesentwurf auch nicht zustimmungsfähig. Von daher appelliere die Armutskonferenz an die saarländischen Vertreter/innen in Bundestag und Bundesrat den Hartz-IV-Kompromiss „in jedem Fall“ abzulehnen. Wenn die Politik nicht in der Lage sei grundgesetzfeste Hartz-IV-Sätze zu beschließen müsse das Verfassungsgericht dies notfalls selbst tun. (pm)

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