Hartz-IV-Einigung gleich schwarz-gelber Zynismus

Hartz IV Vermittlungsausschuss: Schwarz-Gelber Zynismus setzt sich durch

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die völlig unzureichenden Regelungen der Hartz-IV-Einigung im Vermittlungsausschuss. „Die Haltung der schwarz-gelben Bundestagskoalition ist zynisch. Es ist eine Schande, wie CDU, CSU und FDP  die prekäre Lage von hunderttausenden Leiharbeitern in der Frage gleicher Entlohnung ignorieren und gleichzeitig einen verfassungsrechtlich bedenklichen Regelsatz festlegen, der erkennbar nicht existenzsichernd ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Montag.

Dies werde auch nicht durch das überfällige Bildungspaket und den notwendigen Einsatz von Schulsozialarbeitern in Brennpunktschulen aufgewogen. Immerhin habe sich die Koalition endlich dazu durchgerungen, in Erwartung der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union ab Mai 2011 den Weg für die zwingend nötigen Branchenmindestlöhne in der Leiharbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildung frei zu machen.

Die Oppositionsparteien hätten völlig zu Recht das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit gefordert. „Das war keineswegs eine Maximalforderung, sondern ist das Mindestmaß sozialer Gerechtigkeit beim Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern“, betonte Bsirske.



Es sei bedauerlich, dass sich die richtige Erkenntnis von CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer („Gleicher Lohn für alle – das möchte ich auch“) nicht durchgesetzt habe. Die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern mit der Stammbelegschaft sei ein entscheidender Schritt zu existenzsichernden Löhnen, denn derzeit sei jeder und jede achte Beschäftigte in
Leiharbeit auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Gleichzeitig ignoriere Schwarz-Gelb die Notwendigkeit eines exitenzsichernden Hartz-IV-Regelsatzes, weil ausgerechnet die niedrigen Löhne von Hartz IV Aufstockerinnen und Aufstockern zum Maßstab für die vereinbarte Regelsatzerhöhung gemacht wurden. Damit Leiharbeiter tatsächlich vor Ausbeutung geschützt würden, müsse ihr Einsatz als Streikbrecher unterbunden, die Höchstüberlassungsdauer begrenzt und die Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatzdauer der Leiharbeitsbeschäftigten verboten werden, forderte Bsirske. (pm)

Kommentare