Hartz IV: Die Lohnabstandsgebot-Lüge


Lohnabstands-Lüge bei Hartz IV

Hartz IV: Die Lohnabstandsgebot-Lüge der Bundesregierung

Das immer wieder von CDU, CSU und FDP als alleiniges Gegenargument einer bedarfdeckenden Regelsatzerhöhung bei Hartz IV ins Feld geführte Lohnabstandsgebot gibt es im SGB II gar nicht.

Anders als bei Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wo § 28 Abs 4 SGB XII ein sog. Lohnabstandsgebot beinhaltet, fehlt es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II an einer solchen Abstandsregelung. Vielmehr soll der Regelsatz des SGB II, anders als im SGB XII, sowohl die physische Existenz, als auch die gesellschaftliche Teilhabe sichern.

Damit unterliegt nicht nur die derzeitige ALG II-Regelsatzberechnung einem grundlegenden Verfahrensfehler, denn die Berechnung erfolgt nachweislich anhand der Vorgaben des § 28 Abs 4 SGB XII, sondern auch das einzige Gegenargument, mit welchem Union und FDP eine stärkere Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes verweigern, ist tatsächlich komplett erfunden. (fm)

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-lohnabstandsgebot-luege-2651.php

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