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Hartz IV: Vorsicht bei Verlängerung Elterngeld
Schnelles Handeln erforderlich! Gerade Elterngeldbeziehern, die die Verlängerungsoption nutzen, drohen gravierende Nachteile. Deshalb sollte die Verlängerungsoption unter Umständen widerrufen werden. Mit Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes, das zum neuen Jahr in Kraft treten wird, wird das Elterngeld bei Beziehern von SGB II (Hartz IV) bzw. SGB XII-Leistungen künftig als Einkommen gewertet und mit den Sozialleistungen verrechnet. Eine abweichende Regelung konnte lediglich für die sogenannten " Hartz IV Aufstocker" erreicht werden, die vor Geburt des Kindes ein Einkommen aus Erwerbsarbeit erzielt haben und ergänzende SGB II-Leistungen beziehen. Durch die Einführung eines Elterngeldfreibetrages sind sie von dieser Anrechnung ausgenommen.
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