Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzentwurfs der Regierungskoalitionen CDU/CSU und FDP (17/3404) sowie der Bundesregierung (17/3958) zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Kernpunkt der Vorlage ist die Erhöhung des so genannten Hartz-IV-Regelsatzes um fünf Euro auf 364 Euro im Monat und ein Bildungspaket für zwei Millionen bedürftige Kinder, das ihnen bessere Schul- und Berufschancen eröffnen soll. Hintergrund des umstrittenen Gesetzentwurfs ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, das die bislang geltenden Regelleistungen für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig erklärte, da sie nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllten, und den Gesetzgeber aufforderte, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung herbeizuführen.
Die SPD hat namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt. Die Linke will einen ihrer angekündigten Änderungsanträge namentlich abstimmen lassen. Auch die Grünen lassen möglicherweise einen ihrer Änderungsanträge namentlich abstimmen. Auf das Verfassungsgerichtsurteil nehmen auch drei Anträge der SPD (17/3648), der Linksfraktion (17/2934) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3435) Bezug, die ebenfalls zur Abstimmung stehen und in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle zu gewährleisten. Außerdem wird abschließend ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3631, 17/3683) beraten, der vorsieht, dass sich der Bund im kommenden Jahr mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen wird. Dazu liegt zur abschließenden Beratung ein Antrag der Grünen (17/3058) vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II zu verhindern. Für die Aussprache sind 75 Minuten vorgesehen.
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