Neues Hartz IV Bildungs- und Teilhabepaket

www.gegen-hartz.de: Neues Hartz IV Bildungs- und Teilhabepaket:

Bildungspaket ab 1. August 2013

Für Kinder aus Familien im Hartz IV-Bezug wurde das Bildungs- und Teilhabepaket erweitert

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien, die Hartz IV beziehen, ermöglichen, trotz der angespannten finanziellen Situation ihrer Eltern an Freizeit- und Bildungsangeboten teilzunehmen. Nachdem die dafür bereitgestellten Millionen in den Kommunen versickerten und statt in die Förderung der Kinder vielmehr in die Sanierung von Haushaltslöchern flossen, beschloss der Bundestag im Februar diesen Jahres eine Änderung des Bildungs- und Teilhabepaket, die seit 1.August 2013 in Kraft getreten ist. Von einer an den Bedarf angepassten Erweiterung des Pakets zugunsten der Kinder aus sozialschwachen Familien kann aber nicht die Rede sein.

Bildungs- und Teilhabepaket schließt arme Kinder weiterhin aus
Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, fahren weder in den Urlaub, noch können sie an den meisten Freizeitangeboten teilnehmen. Das Geld reicht schlichtweg nicht für solche Extras. Genau in diesen Fällen sollte eigentlich das Bildungs- und Teilhabepaket zum Tragen kommen, das Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im April als vermeintlich großen Erfolg feierte. Aber Pustekuchen - unter Strich sind arme Kinder auch weiterhin ausgeschlossen von dem, was für Kinder aus finanziell besser gestellten Familien völlig normal ist.

Für Musikunterricht, Sportverein und alle anderen Freizeitaktivitäten gibt es maximal zehn Euro pro Monat zusätzlich zum Regelsatz. Zwar darf jetzt auch die ...
notwendige Ausstattung wie Sportschuhe oder ein Musikinstrument mit dem Geld finanziert werden, jedoch muss wohl nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass dieser Betrag dafür kaum ausreicht. Der Gesetzgeber geht bei dieser Regelung davon aus, dass die Freizeitangebote so organisiert sind, dass die Musik- und Sportlehrer ehrenamtlich arbeiten und deshalb keine Kosten für den Unterricht an sich anfallen. Dann soll durch das Ehrenamt einzelner der Bildungsauftrag des Staates übernommen werden? Was sagt denn das über den Stellenwert, den unsere Kinder und die Bildung in unserem Land haben, aus?

Weitere Änderungen des Bildungs- und Teilhabepaket
Zur Deckung des Schulbedarfs, also die Ausstattung der Kinder mit notwendigen Lehrmaterialien, hat Frau von der Leyen 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und weitere 30 Euro zum zweiten Halbjahr (insgesamt 100 Euro) vorgesehen.

Für Schülerfahrkarten sollen die Kosten übernommen werden, sofern sie nicht anderweitig gezahlt werden. Da eine solche Fahrkarte auch privat nutzbar ist, wurde jedoch ein bundeseinheitlicher Eigenanteil in Höhe von fünf Euro festgelegt. Zuvor variierte dieser Betrag bei den Leistungsträgern.

Zudem wurde im Rahmen des Bildungspaketes festgelegt, dass sozialschwache Kinder Angebote zur Lernförderung in Anspruch nehmen können, sofern diese nicht durch die Schule abgedeckt werden und das Lernziel, die Versetzung in die nächste Klasse, gefährdet ist. Die Schule muss den Bedarf bestätigen.

Weiterhin wird ein Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gezahlt, sofern in Kita, Schule oder Hort ein solches Angebot gemacht wird. Dabei besteht ein Eigenanteil für die Eltern in Höhe von einem Euro pro Tag.

Wie bisher werden die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Zusätzlich kann jetzt auch die Finanzierung von eintägigen Ausflüge in Schulen und Kitas beantragt werden. (ag)

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