Landratsamt Odenwaldkreis - Arbeitslosenquote steigt auf 5,4 Prozent

Landratsamt Odenwaldkreis - Arbeitslosenquote steigt auf 5,4 Prozent:

"Im Dezember 2012 ist die Anzahl der vom Kommunalen Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises betreuten Bedarfsgemeinschaften auf 2.926 angestiegen. Damit verbunden war auch ein Anstieg bei der Zahl der so genannten berechtigten Personen um 66 auf 5.913 und der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezugsberechtigten um 46 auf 4.199. Als jahreszeitlich bedingt sehen die Fachleute den Anstieg der Arbeitslosenquote im Odenwaldkreis auf 5,4 Prozent – 2.776 Menschen waren zum Jahresende arbeitslos gemeldet (zum Vergleich: Im November waren es 2.692). "

Die Zahl der Unterbeschäftigten beläuft sich aktuell auf 3.104, womit die Unterbeschäftigungsquote bei 6,0 Prozent liegt. Der Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung beträgt unverändert 89,4 Prozent.
Im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Erbach wuchs die Zahl der erwerbslosen Odenwälder im Dezember gegenüber dem Vormonat moderat um 30 auf 853. Allerdings waren im Dezember 2011 mit 769 immerhin 84 Beschäftigungslose weniger zu verzeichnen. In den nächsten Wochen ist saison- sowie witterungsbedingt mit einer deutlichen Zunahme der Arbeitslosenzahl zu rechnen.
Obwohl die Zahl der vom KJC betreuten Arbeitslosen um 54 auf 1.923 Personen anstieg, wird hier,
was den Rechtskreis nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II angeht, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Reduzierung verzeichnet. Im Dezember 2011 betreute das Kommunale Job-Center 2.075 Arbeitslose, was einem Rückgang um 152 Personen (minus 7,33 Prozent entspricht. Diese positive Veränderung im Vorjahresvergleich schlägt sich insbesondere bei den Frauen (minus 7,5 Prozent auf 1.010 Personen) und im Personenkreis der Arbeitslosen im Alter von 50 bis 64 Jahren (minus 3,83 Prozent auf 603 Personen) nieder. Insofern machen sich die im zu Ende gegangenen Jahr insbesondere im Hinblick auf diese Zielgruppen weiter verstärkten Bemühungen des KJC Job-Centers deutlich bemerkbar.
Zum Jahreswechsel ergeben sich einige Änderungen für Leistungsbezieher aus dem Rechtskreis des SGB II. So haben sich die Regelbedarfe mit Wirkung vom 1. Januar 2013 für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht auf 382 Euro. Auch die Regelsätze für Kinder wurden angehoben. Die stetige Anpassung der Regelbedarfe ist gesetzlich verankert.
Die Bedarfssätze setzen sich jetzt wie folgt zusammen:
Allein stehende und allein erziehende Personen: 382 Euro,
volljährige Partner: 345 Euro (plus acht Euro), sonstige Angehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 306 Euro (plus sieben Euro), sonstige Angehörige im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 289 Euro (plus zwei Euro), Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 255 Euro (plus vier Euro), Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: 224 Euro (plus fünf Euro).
So genannte Minijobber – geringfügig entlohnte Beschäftigte – können seit dem 1. Januar bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Personen, die ab 2013 ein (neues) geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen nun grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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