Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung weggefallen...

Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung weggefallen...:
... da §§ 899 bis 915 h ZPO weggefallen sind!
(News4Press.com) Die Aufforderung zur Abgabe der "Eidesstattlichen Versicherung" in der Zwangsvollstreckung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2013 weggefallen, da die §§ 899 bis 915 h ZPO weggefallen sind, in denen die u.a. die " Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung" geregelt gewesen sind.

Dennoch fordern auch noch dieses Jahr die Gerichtsvollzieher wegen ihrer Nichtkenntnis und der Nichtkenntnis der Rechtsanwälte oder der entspr. vermeintlichen Gläubiger selbst immer noch die vermeintlichen Schuldner auf, die "Eidesstattliche Versicherung" abzugeben.

Wie wir nun schon länger wissen, sind Gerichtsvollzieher seit dem 01. August 2012 keine Beamten mehr, dürfen deshalb auch keine hoheitliche Maßnahmen in Form von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen mehr treffen, durften dies jedenfalls schon seit dem 01. August 2012 nicht mehr bezogen auf die bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften nach §§ 899 bis 915 h ZPO und der hier geregelten "Eidesstattlichen Versicherung". 
Lassen Sie sich deshalb von den Privatpersonen bzw. Unternehmern Namens "Gerichtsvollziehern" nichts gefallen. Sorgen Sie für Zeugen und klären Sie diesen Personenkreis auf. Bleiben Sie dabei ruhig und höflich, denn die meisten von diesem Personenkreis wissen es wirklich noch nicht. Ist der Personenkreis weiter hartnäckig, rufen Sie die Polizei hinzu. 

Alles lesen: http://nyc.de/VVHlB1

Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr... http://nyc.de/VVHsfT

Kommentare

  1. Mit dem "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009" sind in der ungültigen/nichtigen ZPO ab dem 01.01.2013 einige Änderungen eingetreten (u.A. §§ 899-915h weggefallen), jedoch konkurrieren darin noch immer § 807 (Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch) und § 889 (Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht) miteinander.

    Merkblatt-Amtswalter.pdf (Stand: November 2012, Rev. 10) berücksichtigt das im Abschnitt C "Gerichtsvollzieher", zum Herunterladen:
    http://bit.ly/ZUugew
    Basis-Mat_Merkblatt-Amtswalter.zip
    http://bit.ly/SuVu6o

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