Landratsamt Odenwaldkreis - Hartz-IV-Schläichterstelle macht weiter

Hartz-IV-Ombudsstelle bewährt sich für die Kreisverwaltung und wird weitergeführt:

Kreisausschuss beruft Vermittler Reinhold Ruhr und Renate Löw aufs Neue für zwei Jahre


Rund 20 Konfliktfälle pro Jahr haben Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften an die Ombudsleute Reinhold Ruhr und Reate Löw seit Juli 2010 herangetragen. Die beiden Vermittler werden in strittigen Angelegenheiten tätig, wenn "Hartzer oder Hartzerinnen" von der Kreisverwaltung als "Kunden" offensichtlich nicht korrekt behandelt wurden.

Zu erreichen ist die Ombudsstelle über den Bürgerservice des Landratsamtes in Erbach, Telefon 06062 70-0;

Postanschrift: Kreisausschuss des Odenwaldkreises,

Ombudsstelle, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach.

Wer ein persönliches Gespräch mit dem Ombudsmann / der Ombudsfrau führen möchte, sollte um einen Termin nachfragen. Die Sprechzeiten der Schlichterstelle sind donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie 15.00 und 17.00 Uhr. Gesprächstermine können über den Bürgerservice unter der oben genannten Rufnummer vereinbart werden.

Aus den Tätigkeitsberichten von Ruhr und Löw geht indessen hervor, dass...
Verwaltung und KJC in mehr als 90 Prozent der Fälle entsprechend Recht und Gesetz entschieden haben. Nur insgesamt viermal war es erforderlich, das Bürger-Anliegen anders zu bewerten, als dies zunächst geschah. Und auch hier war es nur einmal nicht unmittelbar möglich, dem „Kunden“ behilflich zu sein.
Die Hartz-IV-Ombudsstelle im Odenwaldkreis wurde auf Beschluss von Kreisausschuss und Kreistag zum 1. Juli 2010 eingerichtet – damals zunächst auf zwei Jahre mit einer Sprechzeit von vier Stunden in der Woche. Weil sich die Einrichtung bewährt hat, entschieden die politisch Verantwortlichen nun vor wenigen Tagen, die Schlichterstelle weiterzuführen und Reinhold Ruhr (Michelstadt) sowie Renate Löw (Beerfelden) aufs Neue und wiederum für zwei Jahre, als bis Mitte 2014, mit den hier zu lösenden Aufgaben zu betrauen.
Für die Ombudsleute geht es nach Möglichkeit darum, im Konfliktfall ohne großen bürokratischen Aufwand Klarheit zu schaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie bilden ein Bindeglied zwischen Kreisverwaltung und Betroffenen und sollen außerhalb von Widerspruchs- und Klageverfahren unterstützend wirken. Klagefristen oder Fristen bei Widersprüchen werden durch das Einschalten der Schlichtungsstelle aber weder aufgehoben noch verlängert. Klar ist auch, dass Bestimmungen des Datenschutzes beachtet und strengstens eingehalten werden müssen.
Die Beratung durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter entspricht nicht einem Rechtsbehelfsverfahren und kann Widerspruch oder Klage nicht ersetzen.


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