Grüne verweigern Hartz IV Klage


Grüne verweigern Hartz IV
Überprüfungsklage


Die Bundesspitze der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verweigert nach Angaben der Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linken, Katja Kipping, die Einreichung einer Normenkontrollklage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Hartz IV Regelsätze. Durch eine Normenkontrollklage könnte eine direkte Überprüfung der Hartz IV Regelleistungen beim Bundesverfassungsgericht unternommen werden.

Grüne sagen ab: "Hartz IV Empfänger sollen selbst klagen"
In einer schriftlichen Antwort begründeten Renate Künast und Jürgen Trittin ihre Absage damit, dass eine solche Klage von Seiten der Betroffenen „geeigneter“ wäre. Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen. Die Grünen und auch die SPD als ehemalige Wegbereiter der Agenda 2010 haben abermals gezeigt, dass aus wahlstrategischen Gründen eine Verfassungsklage nicht erwünscht ist. Schließlich wollen beide Parteien ohne viel Hindernisse die nächste Bundestagswahl gewinnen.
Zum Hintergrund: Vor kurzem hatte ein hochkarätiges Gutachten im
Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) massive verfassungsrechtliche Bedenken an der Berechnung der Hartz IV Regelsätze geäußert. Die Regelleistungen des SGB II wurden abermals willkürlich und nicht nachvollziehbar berechnet. Dies nahm die LINKE im Bundestag zum Anlass, um sich noch einmal an die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen zu wenden, mit der Bitte doch gemeinsam eine Normenkontrollklage einzureichen. Denn für die Einreichung einer solchen Klage bedarf es rein rechtlich gesehen der Unterstützung von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Erst wenn diese Unterstützung vorhanden ist, kann direkt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Da aber die Partei Die Linke nicht über einen solchen Anteil an Abgeordneten im Bundestag verfügt, ist für die Einreichung der Klage die Unterstützung der SPD und Grünen notwendig.

Im Gegensatz zu klagenden Hartz IV Betroffeneren, die sich aller Wahrscheinlichkeit über Jahre hinweg durch alle Instanzen klagen müssen, um dann endlich eine Verhandlung vor dem obersten Verfassungsgericht zu erreichen, könnte eine Normenkontrollklage direkt in relativ kurzer Zeit die Situation von Millionen von Hartz IV Betroffenen verbessern.

 (sb)

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