Wie unsere Job-Center Hartz-IV-Empfänger kontrollieren

Wohnungskontrolle durch Hartz-IV StaSi


Die UnverIetzlichkeit der eigenen vier Wände wird durch das Grundgesetz geschützt. Oftmals veränstigt man Betroffene damit sie einer Durchsuchung zustimmen.
Quelle: MlTTEL DEUTSCHES FERNSEHEN"

http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2008-hartz-iv-empfaenger-muessen-eine-wohnungsbesichtigung-nicht-dulden/

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