Wohnungskontrolle durch Hartz-IV StaSi
Die UnverIetzlichkeit der eigenen vier Wände wird durch das Grundgesetz geschützt. Oftmals veränstigt man Betroffene damit sie einer Durchsuchung zustimmen.
Quelle: MlTTEL DEUTSCHES FERNSEHEN"
http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2008-hartz-iv-empfaenger-muessen-eine-wohnungsbesichtigung-nicht-dulden/
Kommentare
Kommentar veröffentlichen